Nebenkosten falsch berechnet – wie vorgehen?
Kurzantwort
Einwand schriftlich erheben, Belegeinsicht beantragen, Zwölfmonatsfrist einhalten. Bei komplexen Fällen professionelle Unterstützung suchen.
Erklärung
Wer einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung vermutet, sollte zeitnah und strukturiert vorgehen. Die wichtigste Frist: Einwände müssen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung erhoben werden. Der erste Schritt ist die schriftliche Anforderung von Belegeinsicht. Stimmen Belege nicht mit den abgerechneten Beträgen überein oder finden sich nicht umlagefähige Positionen, wird der Einwand schriftlich und mit konkreter Begründung erhoben.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB.
Typisches Praxisbeispiel
Ein Handwerker führt Heizungswartung und Reparatur in einem Einsatz durch. Die Gesamtrechnung erscheint vollständig als „Heizungswartung”. Durch Belegeinsicht lässt sich klären, welcher Anteil auf die nicht umlagefähige Reparatur entfällt – und dieser Betrag kann konkret beanstandet werden.
Typische Fehler
Die Einwendungsfrist wird versäumt. Einwände werden mündlich statt schriftlich erhoben.
Was Mieter tun können
Einwände immer schriftlich und fristgerecht erheben. Konkret benennen, welche Position beanstandet wird und warum. Bei komplexeren Fällen Mieterverein oder Fachanwalt einschalten.
Häufige Frage
Wie genau muss ein Einwand formuliert sein?
Der Einwand sollte die betroffene Position benennen und kurz begründen, warum sie nicht umlagefähig ist. Eine pauschale Ablehnung der gesamten Abrechnung reicht in der Regel nicht aus.
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