MietKlar Logo
Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026

Abschlag zu niedrig – was riskiere ich?

Kurzantwort

Ein zu niedriger Nebenkostenabschlag führt nicht zu einem Fehler in der Abrechnung, aber zu einer hohen Nachzahlung. Mieter riskieren keine Kündigung allein wegen eines niedrigen Abschlags – wohl aber bei Nichtzahlung der Nachforderung. Wer den Abschlag freiwillig anpassen lässt, vermeidet unangenehme Überraschungen.

Erklärung

Die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen sind Abschlagszahlungen auf die tatsächlich anfallenden Betriebskosten. Sind sie deutlich niedriger als die realen Kosten, ergibt sich am Jahresende eine hohe Nachzahlung. Der Abschlag selbst hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit der Abrechnung – er bestimmt lediglich, wie hoch die Differenz am Jahresende ausfällt. Problematisch wird es, wenn Mieter die Nachforderung nicht zahlen können und in Verzug geraten: Ab zwei Monatsmieten Rückstand kann der Vermieter unter Umständen fristlos kündigen. Eine rechtzeitige Anpassung des Abschlags beugt diesem Risiko vor. Wie die Nebenkostenvorauszahlung funktioniert und wann eine Anpassung verlangt werden kann, erklärt der entsprechende Artikel.

Was Mieter tun können

  • Vergleichen Sie die Abrechnung der letzten zwei Jahre: Ist die Nachzahlung regelmäßig hoch, ist der Abschlag wahrscheinlich zu niedrig.
  • Bitten Sie den Vermieter schriftlich um eine Anpassung der Vorauszahlung – nach § 560 BGB hat auch der Mieter das Recht, eine Erhöhung zu verlangen.
  • Legen Sie die erwartete Differenz monatlich beiseite, wenn eine sofortige Anpassung nicht möglich ist.
  • Zahlen Sie eine Nachforderung immer pünktlich oder unter Vorbehalt, um Verzug und dessen Folgen zu vermeiden.

Fazit

Ein zu niedriger Abschlag ist kein Fehler, führt aber zu hohen Nachzahlungen. Wer vorausschauend anpasst, vermeidet finanzielle Engpässe am Jahresende.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.