Redaktion MietKlar · Geprüft am 21. April 2026
Abrechnung ohne Mietvertrag – muss ich zahlen?
Kurzantwort
Nicht unbedingt. Ohne eine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung zur Nebenkostenumlage gilt die gezahlte Miete als Bruttomiete – der Vermieter kann dann keine separate Nachzahlung verlangen. Entscheidend ist nicht, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt, sondern ob eine Umlage in irgendeiner Form vereinbart wurde.
Erklärung
Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und ist dann gültig. Ob der Vermieter Nebenkosten abrechnen darf, hängt allein davon ab, ob die Umlage von Betriebskosten vereinbart wurde – schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (konkludent).
Fehlt eine solche Vereinbarung, ist die Miete eine Bruttomiete: Alle Nebenkosten sind bereits enthalten. Eine separate Abrechnung oder Nachforderung ist dann nicht zulässig.
Wann gilt eine konkludente Vereinbarung?
Eine stillschweigende Vereinbarung kann vorliegen, wenn:
- der Mieter seit Jahren separate Vorauszahlungen für Nebenkosten leistet und jährlich eine Abrechnung erhält
- beide Seiten sich über Jahre so verhalten haben, als gäbe es eine Umlage
Keine konkludente Vereinbarung liegt vor, wenn:
- der Mieter immer nur einen einzigen Betrag als “Miete“ gezahlt hat, ohne Aufschlüsselung
- der Vermieter erstmals nach Jahren plötzlich eine Abrechnung erstellt
Was Mieter konkret prüfen sollten
- Überweisungen prüfen: Wurde immer ein Gesamtbetrag als “Miete“ gezahlt oder gab es eine getrennte Position “Nebenkosten“ bzw. “Vorauszahlung“?
- Falls getrennt gezahlt wurde: Gab es in der Vergangenheit Abrechnungen? Wurden diese akzeptiert? Dann spricht vieles für eine konkludente Vereinbarung.
- Falls immer nur ein Betrag gezahlt wurde: Die Nachforderung schriftlich zurückweisen und darauf hinweisen, dass keine Umlagevereinbarung besteht.
Mehr dazu, wie eine Nebenkostenabrechnung geprüft wird und welche Nebenkosten überhaupt umlagefähig sind.
Fazit
Kein schriftlicher Mietvertrag bedeutet nicht automatisch, dass keine Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Aber ohne jede Form der Vereinbarung ist eine Nachforderung nicht durchsetzbar – die Miete gilt dann als Bruttomiete.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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