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Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026

Nebenkosten bei Auszug zur Monatsmitte berechnen

Kurzantwort

Zieht ein Mieter mitten im Monat aus, werden die Nebenkosten für diesen Monat tagesgenau aufgeteilt. Der Vermieter muss den Kostenanteil des Vormieters vom Anteil des Nachmieters trennen. Verbrauchsabhängige Kosten werden über eine Zwischenablesung der Zähler abgegrenzt, flächenbasierte Kosten zeitanteilig berechnet.

Erklärung

Die Abrechnung bei einem Auszug zur Monatsmitte folgt dem Grundsatz der zeitanteiligen Berechnung: Der Mieter zahlt nur für den Zeitraum, in dem das Mietverhältnis bestanden hat. Bei Kosten, die nach Wohnfläche oder Wohneinheiten umgelegt werden (z. B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausreinigung), teilt der Vermieter den Jahresbetrag durch 365 und multipliziert mit den tatsächlichen Nutzungstagen. Bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizkosten und Wasserkosten ist eine Zählerablesung zum Auszugstag entscheidend. Fehlt diese Ablesung, darf der Vermieter den Verbrauch schätzen – das ist jedoch fehleranfälliger und kann zu Lasten beider Seiten gehen.

Was Mieter tun können

  • Bestehen Sie bei der Wohnungsübergabe auf eine Ablesung aller Zähler (Wasser, Heizung, Strom) und dokumentieren Sie die Werte im Übergabeprotokoll.
  • Prüfen Sie in der späteren Abrechnung, ob der Nutzungszeitraum korrekt angegeben ist – er muss Ihrem tatsächlichen Mietzeitraum entsprechen, nicht dem vollen Abrechnungsjahr.
  • Kontrollieren Sie, ob flächenbasierte Kosten tagesgenau anteilig berechnet wurden und nicht für den vollen Monat in Rechnung gestellt werden.
  • Fordern Sie die Abrechnung beim Vermieter an, falls Sie nach der 12-Monats-Frist noch keine erhalten haben.

Fazit

Bei einem Auszug zur Monatsmitte haben Mieter Anspruch auf eine tagesgenaue Abrechnung. Eine Zählerablesung bei der Übergabe ist der beste Schutz vor fehlerhaften Zuordnungen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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