Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026
Nebenkosten beim Einzug – wie wird anteilig gerechnet?
Kurzantwort
Zieht ein Mieter im laufenden Abrechnungsjahr ein, werden die Nebenkosten zeitanteilig berechnet. Der Mieter zahlt nur für die Tage, an denen er tatsächlich Mieter war. Die Formel: Jahresanteil × (Tage in der Wohnung ÷ Tage des Abrechnungszeitraums).
Erklärung
Bei einem Einzug mitten im Abrechnungszeitraum – etwa am 1. April bei einem Abrechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember – zahlt der Mieter nur für die verbleibenden 275 Tage. Die ersten drei Monate des Jahres gehen ihn nichts an; dafür ist der Vormieter verantwortlich. Der Vermieter muss den Mieteranteil zeitanteilig berechnen, entweder tagesgenau oder monatsweise. Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung werden über die Zählerablesungen bei Mieterwechsel aufgeteilt – der neue Mieter zahlt nur seinen tatsächlichen Verbrauch ab dem Ablesetag. Wie die Nebenkostenabrechnung nach Auszug grundsätzlich funktioniert, beschreibt der Übersichtsartikel.
Was Mieter tun können
- Prüfen Sie die erste Nebenkostenabrechnung darauf, ob Ihr Anteil korrekt zeitanteilig berechnet wurde.
- Achten Sie darauf, dass der Abrechnungszeitraum nicht den Zeitraum vor Ihrem Einzug umfasst.
- Kontrollieren Sie bei Heizkosten, ob eine Zwischenablesung zum Einzugsdatum stattgefunden hat – ohne Ablesung wird der Verbrauch geschätzt, was zu Ungenauigkeiten führen kann.
- Bewahren Sie das Übergabeprotokoll mit eventuellen Zählerständen auf – es dient als Nachweis für den Stichtag.
Fazit
Beim Einzug im laufenden Jahr zahlen Mieter nur zeitanteilig. Entscheidend sind das Einzugsdatum und die Zählerablesung bei Übergabe.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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