Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026

Kopien anfordern oder vor Ort einsehen?

Kurzantwort

Der Standard ist die kostenlose Einsicht vor Ort beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Kopien können zusätzlich verlangt werden, die Kosten (0,15–0,50 € pro Seite) trägt der Mieter. Praktisch am effizientesten: Belege vor Ort mit dem Smartphone fotografieren. Bei unzumutbarer Entfernung muss der Vermieter Kopien auf eigene Kosten zusenden.

Erklärung

Das Belegeinsichtsrecht (§ 259 BGB) gibt dem Mieter Zugang zu den Originalunterlagen. Die Einsicht findet dort statt, wo die Belege aufbewahrt werden – beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung, meist am Sitz in derselben Stadt. Kopien kann der Mieter auf eigene Kosten verlangen; die üblichen Kopierkosten liegen bei 0,15–0,50 € pro Seite. Ist der Einsichtsort unzumutbar weit entfernt (z. B. Vermieter in einer anderen Stadt), muss der Vermieter die Kopien auf eigene Kosten zusenden (BGH VIII ZR 78/05). In der Praxis hat sich das Fotografieren mit dem Smartphone als beste Lösung durchgesetzt: kostenlos, schnell und dokumentiert.

Was Mieter tun können

  • Termin zur Einsicht vor Ort vereinbaren. Smartphone zum Fotografieren mitnehmen.
  • Gezielt die Belege zu den auffälligen Positionen fotografieren – Rechnungen, Gebührenbescheide, Verträge mit Dienstleistern.
  • Kopien nur bei konkretem Bedarf verlangen (z. B. Vorlage beim Mieterverein oder Anwalt).
  • Wenn der Einsichtsort unzumutbar weit entfernt ist: Vermieter schriftlich auffordern, Kopien auf seine Kosten zuzusenden. Unzumutbar ist in der Regel eine andere Stadt.

Fazit

Einsicht vor Ort mit Smartphone-Fotos ist am effizientesten. Kopien sind eine kostenpflichtige Ergänzung, bei unzumutbarer Entfernung auf Vermieterkosten.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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