Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 12. März 2026

Welche Belege darf ich zur Abrechnung verlangen?

Kurzantwort

Mieter haben das gesetzliche Recht, sämtliche Belege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen: Rechnungen von Dienstleistern, Verträge, Gebührenbescheide der Gemeinde, Abrechnungen der Versorgungsunternehmen und Wartungsprotokolle. Der Vermieter muss die Einsicht innerhalb der zwölfmonatigen Einwendungsfrist ermöglichen und darf sie nicht verweigern.

Erklärung

Das Belegeinsichtsrecht ist durch Rechtsprechung des BGH gefestigt. Der Vermieter muss alle Unterlagen vorlegen, die zur Überprüfung der Abrechnung erforderlich sind – nicht nur eine Zusammenfassung, sondern die Originalbelege. Das umfasst: Handwerkerrechnungen (z. B. Hausmeister, Gartenpflege, Wartung), Bescheide der Gemeinde (Grundsteuer, Müll, Wasser/Abwasser), Verträge mit Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Fernwärme), Versicherungspolicen und Abrechnungen der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen. Die Einsicht erfolgt in der Regel vor Ort; bei unzumutbarer Entfernung hat der Mieter Anspruch auf Kopien auf Vermieterkosten.

Was Mieter tun können

  • Belegeinsicht schriftlich anfordern, mit konkreter Benennung der gewünschten Unterlagen (z. B. „alle Rechnungen zu Position Hausmeister“).
  • Termin zeitnah vereinbaren. Smartphone zum Fotografieren mitnehmen – das ist kostenlos und dokumentiert die Belege für spätere Prüfung.
  • Einwendungsfrist im Blick behalten: Die zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung gelten auch für die Belegeinsicht.
  • Verweigert der Vermieter die Einsicht: Schriftlich mit Frist nachhaken. Die Verweigerung kann ein Einwendungsgrund sein und die Einwendungsfrist hemmen.

Fazit

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in alle Originalbelege. Dieses Recht aktiv nutzen – es ist die Grundlage für jeden fundierten Widerspruch.

→ Fristen, Belegeinsicht und Widerspruch im Überblick: Widerspruch & Fristen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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