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Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026

Belegeinsicht – wer zahlt die Kopien?

Kurzantwort

Die Kosten für Kopien trägt in der Regel der Mieter, wenn er Kopien verlangt. Das reine Einsichtsrecht – also das Durchsehen der Belege vor Ort – ist hingegen kostenlos. Der Vermieter darf die Belegeinsicht nicht davon abhängig machen, dass der Mieter vorab Kopierkosten übernimmt.

Erklärung

Mieter haben nach § 259 BGB das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Dieses Recht umfasst die Prüfung der Originalunterlagen vor Ort, üblicherweise in den Räumen des Vermieters oder der Hausverwaltung. Für diese Einsichtnahme dürfen keine Gebühren verlangt werden. Möchte ein Mieter darüber hinaus Kopien einzelner Belege erhalten, kann der Vermieter die tatsächlich anfallenden Kopierkosten in Rechnung stellen. Die Höhe richtet sich nach den üblichen Kopierkosten, in der Regel zwischen 0,15 und 0,50 Euro pro Seite. Das Recht auf Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung: was ist erlaubt? darf jedoch nicht durch unverhältnismäßige Kostenansätze faktisch eingeschränkt werden.

Was Mieter tun können

  • Nehmen Sie die Einsicht zunächst vor Ort wahr und fotografieren Sie relevante Belege mit dem Smartphone – das spart Kopierkosten.
  • Verlangen Sie Kopien nur gezielt für Belege, die Sie für einen konkreten Widerspruch benötigen.
  • Prüfen Sie vorab, ob der Vermieter einen Kostensatz nennt. Übliche Kopierkosten liegen bei wenigen Cent pro Seite; deutlich höhere Beträge sind nicht angemessen.
  • Lassen Sie sich die Einsicht nicht mit Verweis auf Kopierkosten verweigern – Einsicht und Kopie sind zwei verschiedene Rechte.

Fazit

Die Belegeinsicht selbst ist kostenlos. Für Kopien kann der Vermieter angemessene Kosten verlangen, doch das Einsichtsrecht darf dadurch nicht eingeschränkt werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.