Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026
Inklusivmiete – darf der Vermieter trotzdem abrechnen?
Kurzantwort
Bei einer echten Inklusivmiete (Bruttowarmmiete) sind alle Nebenkosten in der Miete enthalten. Der Vermieter darf in diesem Fall grundsätzlich nicht zusätzlich abrechnen – weder Nachzahlungen verlangen noch eine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen. Ausnahme: Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung.
Erklärung
Eine Inklusivmiete liegt vor, wenn im Mietvertrag ein einziger Betrag als Gesamtmiete vereinbart ist und kein separater Posten für Nebenkosten oder Vorauszahlungen ausgewiesen wird. In diesem Fall hat der Vermieter die Betriebskosten bereits mit der Miete abgegolten. Er kann nicht nachträglich eine Abrechnung erstellen und zusätzliches Geld verlangen.
Die einzige wesentliche Ausnahme bildet die Heizkostenverordnung: Sie schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vor. Selbst bei Inklusivmiete muss der Vermieter daher die Heizkosten separat nach Verbrauch abrechnen – das kann zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben führen. Die übrigen kalten Betriebskosten bleiben bei Inklusivmiete aber in der Miete enthalten.
Wie sich Pauschale und Vorauszahlung voneinander und von der Inklusivmiete unterscheiden, beschreibt der Vergleichsartikel.
Was Mieter tun können
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag: Steht nur ein Gesamtbetrag ohne separate Nebenkostenposition, handelt es sich wahrscheinlich um eine Inklusivmiete.
- Lehnen Sie Nebenkostenabrechnungen ab, die trotz Inklusivmiete erstellt werden – Sie sind nicht zur Nachzahlung verpflichtet.
- Akzeptieren Sie die Heizkostenabrechnung: Die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung ist auch bei Inklusivmiete zulässig und verpflichtend.
- Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, unberechtigte Nachforderungen zurückzunehmen.
Fazit
Bei Inklusivmiete darf der Vermieter keine zusätzlichen Nebenkosten abrechnen – mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Heizkosten nach der Heizkostenverordnung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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