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Gebäudeversicherung – umlagefähig?

Kurzantwort

Ja. Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Grundbesitzer-Haftpflicht sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig. Hausrat oder Rechtsschutz des Vermieters nicht. Bei Kombipolicen muss der Gebäudeanteil nachvollziehbar sein; Mieter sollten Police und Belege prüfen auf den konkreten Objektbezug.

Erklärung

Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung Nebenkosten – umlagefähig oder nicht? des Gebäudes dürfen nach § 2 Nr. 13 BetrKV auf Mieter umgelegt werden. Dazu gehören typischerweise die Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie die Grundbesitzerhaftpflicht. Versicherungskosten können von Jahr zu Jahr schwanken, da sie jährlich neu berechnet werden.

Nicht umlagefähig sind Hausratversicherungen des Vermieters, Rechtsschutzversicherungen sowie Versicherungen ohne sachlichen Bezug zur Immobilie.

Bei Sammelpolicen für mehrere Objekte des Vermieters ist besonders zu prüfen, ob der auf das einzelne Gebäude entfallende Anteil korrekt ermittelt wurde. Belegeinsicht in die Versicherungspolice ist dafür die geeignete Maßnahme.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV

Typisches Praxisbeispiel

Ein Vermieter schließt für sein gesamtes Immobilienportfolio eine Sammelpolice ab und rechnet einen anteiligen Beitrag für das einzelne Objekt ab. Ob dieser Anteil korrekt ermittelt wurde, lässt sich ohne Einsicht in die Police nicht prüfen – Belegeinsicht ist hier besonders wichtig.

Typische Fehler

Versicherungen ohne Gebäudebezug werden eingerechnet. Bei Kombiverträgen wird der Gesamtbetrag ohne Aufschlüsselung ausgewiesen.

Was Mieter tun können

Den Jahresbeitrag als Beleg anfordern und prüfen, ob der abgerechnete Betrag mit dem tatsächlichen Beitrag übereinstimmt. Bei Sammel- oder Kombiverträgen sollte erkennbar sein, welcher Anteil auf das konkrete Gebäude entfällt.

Häufige Frage

Welche Versicherungen sind umlagefähig?

Gebäudebezogene Versicherungen wie Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmversicherung. Private Versicherungen des Vermieters sind nicht umlagefähig.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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