Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Schaden durch Umzugsfirma – wer haftet?

Kurzantwort

Der Vermieter wird sich zunächst an Sie als Mieter wenden – denn Sie sind sein Vertragspartner. Gegenüber dem Vermieter haften Sie für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Umzug am Gebäude entstehen (z. B. beschädigte Haustür, Kratzer im Treppenhaus). Sie können den Schaden anschließend von der Umzugsfirma ersetzt verlangen, da diese Ihnen gegenüber aus dem Transportvertrag haftet.

Erklärung

Die Haftung verläuft in zwei Stufen. Erste Stufe: Vermieter gegen Mieter. Der Vermieter hat keinen Vertrag mit der Umzugsfirma und kann sich deshalb nicht direkt an diese wenden. Zwischen Vermieter und Mieter gilt § 280 BGB – der Mieter haftet für Pflichtverletzungen, zu denen auch Schäden durch von ihm beauftragte Dritte zählen (§ 278 BGB, Erfüllungsgehilfe). Zweite Stufe: Mieter gegen Umzugsfirma. Aus dem Transportvertrag haftet die Umzugsfirma für Schäden, die sie bei der Durchführung des Umzugs verursacht – auch am Gebäude des Auftraggebers oder Dritter. Der Mieter kann die Reparaturkosten von der Firma zurückfordern. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden in der Regel ab, allerdings oft nicht Schäden, die ein beauftragtes Unternehmen verursacht. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie sich darauf verlassen. Was generell bei Schäden in der Mietwohnung gilt, hängt von der Abgrenzung zwischen Verschleiß und Beschädigung ab.

Was Mieter tun können

  • Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und notieren Sie Datum, Uhrzeit und beteiligte Personen. Melden Sie den Schaden am selben Tag schriftlich der Umzugsfirma. Halten Sie den Zustand zusätzlich im Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe fest.
  • Informieren Sie den Vermieter zeitnah über den Vorfall und benennen Sie die Umzugsfirma als Verursacherin.
  • Fordern Sie die Umzugsfirma schriftlich zur Schadensregulierung auf. Seriöse Firmen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die solche Fälle abdeckt.
  • Prüfen Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung – manche Tarife übernehmen auch Schäden am Gemeinschaftseigentum, wenn sie durch den Versicherungsnehmer oder dessen Beauftragte entstehen.

Sonderfall: Umzugsfirma zahlt nicht oder kein Vertrag vorhanden

Nicht jede Umzugsfirma hat eine Betriebshaftpflichtversicherung – und gegenüber dem Vermieter haften trotzdem Sie.

Kein schriftlicher Vertrag: Ein mündlicher Auftrag ist rechtlich gültig. Chatverläufe, Überweisungen oder Zeugenaussagen reichen als Nachweis. Wurde der Umzug allerdings bewusst ohne Rechnung und bar bezahlt (Schwarzarbeit), ist der Vertrag nach § 134 BGB nichtig – Schadensersatz von der Firma ist dann ausgeschlossen.

Firma verweigert die Zahlung: Letzte Frist setzen (14 Tage, Einschreiben), danach Klage beim Amtsgericht. Bis 5.000 Euro Streitwert besteht kein Anwaltszwang. Bei 1.500 Euro Streitwert kostet der Gerichtskostenvorschuss ca. 120 Euro. Ist die Firma insolvent, bleibt das Risiko bei Ihnen.

Privathaftpflicht lehnt ab: Die meisten Policen schließen Schäden durch gewerblich beauftragte Dritte aus. Prüfen Sie dennoch, ob Ihr Tarif den Baustein „Mietsachschäden erweitert“ enthält. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht übernimmt zumindest die Prozesskosten gegen die Firma.

Wenn der Regress scheitert: Verhandeln Sie mit dem Vermieter über Ratenzahlung oder Selbstreparatur. Holen Sie zwei Kostenvoranschläge ein – die tatsächliche Reparatur liegt oft deutlich unter der ersten Forderung des Vermieters.

Fazit

Kurzfristig stehen Sie als Mieter gegenüber dem Vermieter in der Pflicht – langfristig trägt die Umzugsfirma die Kosten, wenn sie den Schaden verursacht hat. Eine lückenlose Dokumentation am Umzugstag schützt vor Streit über die Verursachung.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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