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Fragen

Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Schimmel melden beim Vermieter – wie mache ich das richtig?

Kurzantwort

Schimmel muss dem Vermieter möglichst schnell schriftlich gemeldet werden. Nur eine dokumentierte Mängelanzeige sichert Ihre Rechte – etwa auf Mietminderung oder weitere Schritte. Ein Gespräch im Flur genügt vor Gericht meist nicht; E-Mail oder Einschreiben mit Nachweis ist deshalb sinnvoll.

Erklärung

Die Mängelanzeige ist rechtlich erforderlich, damit der Vermieter reagieren kann und Sie weitere Rechte geltend machen können. Sie ist Voraussetzung für Mietminderung, Selbstvornahme und andere Maßnahmen:

  • Mündlich (zum Beispiel ein Gespräch im Flur): nicht ausreichend – im Streitfall nicht beweisbar.
  • Per E-Mail: ausreichend, wenn Absendedatum und Empfänger klar dokumentiert sind.
  • Per Einschreiben: sicherste Variante – Zustellung ist nachweisbar.

Die Mängelanzeige muss keine juristische Fachsprache enthalten, sollte aber klar beschreiben, wo der Schimmel ist, wie groß der Befall ist und seit wann das Problem besteht. Eine Frist zur Behebung sollte genannt werden (üblich: etwa zwei Wochen).

Was nach der Meldung gilt und was Mieter tun können, wenn der Vermieter nicht reagiert, erklärt der Artikel Schimmel in der Wohnung – Ursachen, Rechte und wer zahlen muss. Wenn trotz Anzeige nichts passiert, sind gestufte Schritte möglich: Schimmel – was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?.

So kann eine einfache Mängelanzeige aussehen:

Kurzfassung

Ich melde Schimmelbefall in der Wohnung und bitte um Beseitigung bis zum [Datum].

Ausführliche Vorlage

Betreff: Mängelanzeige – Schimmelbefall in der Wohnung [Adresse, Wohnungsnummer]

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], hiermit zeige ich einen Mangel in der oben genannten Mietwohnung an. In [Raum, zum Beispiel dem Schlafzimmer oder Bad] ist seit [ungefähres Datum] Schimmelbefall feststellbar. Die betroffene Fläche beträgt etwa [Größe, zum Beispiel 0,3 m²] und befindet sich [genaue Lage, zum Beispiel an der Außenwand hinter dem Schrank].

Ich bitte Sie, den Mangel bis zum [Datum, zum Beispiel zwei Wochen ab heute] zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname, Datum]

Fotos als Anhang beifügen. Datum und Uhrzeit des Absendens notieren.

Was Mieter tun können

  • Sofort dokumentieren – Fotos mit Datum, Raumlage und geschätzter Fläche, bevor etwas verändert wird.
  • Schriftlich melden – per E-Mail oder Einschreiben, mit der Vorlage oben als Orientierung.
  • Frist klar benennen – konkrete Frist setzen (in der Regel 14 Tage); ohne Frist hat die Anzeige weniger Schlagkraft.
  • Kopie aufbewahren – E-Mail im Postausgang sichern oder Einschreiben-Nachweis aufheben.
  • Keine Eigenbeseitigung vor der Meldung – wer Schimmel vorher entfernt, vernichtet Beweise und schwächt die eigene Position.

Fazit

Eine schriftliche Mängelanzeige mit klarer Fristsetzung ist die Grundlage für alles Weitere. Wer diesen Schritt sorgfältig dokumentiert, hat im Streitfall die deutlich bessere Ausgangsposition.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.