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Fragen

Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Schimmel – was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Kurzantwort

Reagiert der Vermieter nicht, können Mieter eine Nachfrist setzen, die Miete mindern und im Notfall die Beseitigung selbst veranlassen. In schweren Fällen ist auch eine Kündigung möglich. Wichtig ist, die Reihenfolge einzuhalten – sonst können Ansprüche verloren gehen.

Erklärung

Wenn der Vermieter nach einer Mängelanzeige untätig bleibt, haben Mieter gestufte Möglichkeiten:

  • Nachfrist setzen (schriftlich, mit konkretem Datum): Pflichtschritt vor allen weiteren Maßnahmen.
  • Mietminderung (nach Fristablauf, bei erheblichem Befall): möglich, aber nur mit vorangegangener Mängelanzeige.
  • Selbstvornahme mit Kostenersatz: Mieter beauftragen eine Fachfirma, Kosten werden vom Vermieter zurückgefordert; setzt eine klare Pflichtverletzung voraus.
  • Fristlose Kündigung (nur bei gesundheitsgefährdender Unbewohnbarkeit): hohe rechtliche Hürde, immer vorher absichern.

Voraussetzung ist eine wirksame schriftliche Anzeige – siehe Schimmel melden beim Vermieter – wie mache ich das richtig?. Was danach rechtlich gilt und wer die Kosten trägt, erklärt Schimmel in der Wohnung – Ursachen, Rechte und wer zahlen muss.

Was Mieter tun können

  • Erste Mängelanzeige prüfen – war sie schriftlich und mit Fristsetzung? Falls nicht, jetzt nachholen.
  • Zweites Schreiben mit Nachfrist – explizit auf die ausbleibende Reaktion hinweisen, neue Frist setzen (1–2 Wochen).
  • Mieterverein oder Mieterschutzbund einschalten – vor Mietminderung oder Selbstvornahme rechtliche Einschätzung einholen.
  • Alle Kommunikation aufbewahren – E-Mails, Briefe, Einschreiben-Nachweise vollständig dokumentieren.
  • Sachverständigen beauftragen – ein Gutachten stärkt die Rechtsposition erheblich, besonders wenn der Vermieter die Ursache bestreitet.

Fazit

Wer bei Schimmel nicht gehört wird, ist nicht machtlos – aber die Reihenfolge zählt: erst Nachfrist, dann Minderung, dann Selbstvornahme. Ohne lückenlose Dokumentation ist jede Maßnahme angreifbar.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.