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Redaktion MietKlar · Geprüft am 26. März 2026

Nebenkosten bei Untervermietung – wer zahlt?

Kurzantwort

Bei Untervermietung rechnet der Vermieter mit dem Hauptmieter ab, nicht mit dem Untermieter. Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter allein verantwortlich und regelt die Aufteilung mit dem Untermieter nach dem Untermietvertrag; der Untermieter hat keinen direkten Abrechnungsanspruch gegen den Vermieter.

Erklärung

Im Untermietverhältnis gibt es zwei Ebenen: Der Vermieter rechnet mit dem Hauptmieter ab. Der Hauptmieter rechnet seinerseits mit dem Untermieter ab. Der Untermieter hat keinen direkten Anspruch auf Einsicht in die Abrechnung des Vermieters, wohl aber auf eine nachvollziehbare interne Abrechnung durch den Hauptmieter. Was der Hauptmieter dem Untermieter weiterberechnen darf, hängt vom Untermietvertrag ab.

Wie Nebenkosten innerhalb einer Wohnung verteilt werden können: Nebenkosten in einer WG – wie werden sie aufgeteilt?.

Typische Situation

Ein Hauptmieter vermietet ein Zimmer unter und fragt sich, wie er die Nebenkosten korrekt weitergibt. Er erhält vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und möchte den Anteil des Untermieters einfordern. Wie viel er weitergeben darf, richtet sich nach dem vereinbarten Untermietvertrag – und nach dem tatsächlichen Anteil des Untermieters an Fläche und Verbrauch.

Was Mieter tun können

  • Untermietvertrag sauber regeln: Festhalten, ob die Nebenkosten als Pauschale oder nach Verbrauch/Fläche weitergegeben werden. Beispiel: Untermieter zahlt anteilig nach Zimmergröße (z. B. 15 m² von 70 m² = ca. 21 % der kalten Nebenkosten) plus seinen Verbrauchsanteil an Heizung und Warmwasser.
  • Nachzahlungen transparent weiterberechnen: Den Untermieter informieren, wie sich sein Anteil errechnet, und die Vermieter-Abrechnung als Grundlage vorlegen.
  • Erscheint die Nachzahlung unerwartet hoch, zuerst die Vermieter-Abrechnung prüfen: Nebenkostenabrechnung mit hoher Nachzahlung – was kann ich prüfen?.

Fazit

Bei der Untervermietung rechnet der Vermieter mit dem Hauptmieter ab, der Hauptmieter mit dem Untermieter. Eine klare Regelung im Untermietvertrag hilft, Streit über Nachzahlungen zu vermeiden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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