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Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. Juli 2026

Küchenablöse vom Vormieter zu hoch – was tun?

Kurzantwort

Eine Küchenablöse ist grundsätzlich erlaubt und üblich – solange der Preis dem Zeitwert entspricht. Liegt er deutlich darüber und nutzt der Vormieter seine Position als Gatekeeper zum Vermieter aus, ist die ehrlichste Empfehlung: Wenn Sie andere Wohnungsoptionen haben, nehmen Sie diese Wohnung nicht. Die rechtliche Rückforderung ist zwar möglich, kostet aber Monate und Nerven.

Erklärung

Rechtlich ist eine Ablösevereinbarung für eine Einbauküche ein normaler Kaufvertrag zwischen altem und neuem Mieter. Der Vermieter ist daran nicht beteiligt. Solange der Preis den tatsächlichen Zeitwert widerspiegelt, ist alles in Ordnung. Problematisch wird es, wenn der Vormieter seine faktische Gatekeeper-Position ausnutzt: Er bestimmt, wen er dem Vermieter vorschlägt – und verlangt dafür einen deutlich überhöhten Preis.

Der Zeitwert einer Küche orientiert sich am Alter, Zustand und ursprünglichen Neupreis. Eine fünf Jahre alte Küche hat in der Regel nur noch 40–50 % ihres Neuwerts, nach zehn Jahren oft nur noch 10–20 %. Liegt der geforderte Preis mehr als 50 % über dem Zeitwert, kann die Vereinbarung nach § 138 BGB sittenwidrig sein. Ob ein Schaden in der Wohnung den Wert zusätzlich mindert, hängt vom konkreten Zustand ab.

Was Mieter tun können

  • Weitersuchen: Wenn Sie andere Wohnungsoptionen haben, ist Weitergehen fast immer die bessere Wahl. Eine Rückforderung über § 138 BGB dauert Monate, erfordert Nachweise und oft anwaltliche Hilfe – der Zeitaufwand übersteigt in vielen Fällen den finanziellen Vorteil.
  • Zeitwert einschätzen: Alter der Küche erfragen, Neupreis recherchieren (Hersteller, Modell), Gebrauchtpreise vergleichen. Damit erkennen Sie, ob der Preis realistisch oder überzogen ist.
  • Verhandeln: Den Vormieter auf den Zeitwert hinweisen und ein konkretes Gegenangebot machen. Viele gehen deutlich runter, wenn der Nachfolger informiert wirkt.
  • Vermieter direkt kontaktieren: Klingelschilder, Hausverwaltung-Aushang im Treppenhaus, Nachbarn fragen. Gelingt das, entfällt die Druckposition des Vormieters vollständig.
  • Falls Sie zahlen (weil keine Alternative existiert): Schriftliche Vereinbarung mit Beschreibung der Küche (Fotos, Alter, Zustand, Preis) und Unterschrift beider Seiten anfertigen. Nur mit dieser Dokumentation können Sie die Differenz zum Zeitwert nachträglich nach § 138 BGB oder § 812 BGB zurückfordern. Rechtliche Hilfe vom Mieterverein erleichtert die Durchsetzung.

Sonderfall: Kein Zugang zum Vermieter

In angespannten Wohnungsmärkten inserieren Vermieter oft gar nicht selbst – der Vormieter sucht den Nachfolger und kontrolliert den Zugang. Finden Sie den Vermieter nicht über Klingelschilder, Hausverwaltung oder Nachbarn, stehen Sie vor der Abwägung: einen verhandelten Preis zahlen und dokumentieren – oder weitersuchen. Wer unter Druck zahlt und alles schriftlich festhält, kann die Differenz zum Zeitwert innerhalb von drei Jahren einklagen. Realistisch sollten Sie aber einkalkulieren, dass dieser Weg Monate dauert und der Vormieter möglicherweise nicht zahlt, selbst wenn ein Urteil vorliegt.

Fazit

Eine Küche zum fairen Zeitwert zu übernehmen ist normal und unproblematisch. Wer aber deutlich mehr zahlen soll und alternative Wohnungen findet, spart sich mit einem klaren Nein den größeren Aufwand – denn die rechtliche Rückforderung lohnt sich nur, wenn es wirklich keine andere Wohnung gibt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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