Inkassokosten prüfen – erlaubte Gebühren nach RVG

Neben der eigentlichen Forderung berechnen Inkassounternehmen Kosten für ihre Tätigkeit – Geschäftsgebühren, Auslagenpauschalen, Mahnkosten und Verzugszinsen. Seit 2021 dürfen diese Kosten höchstens so hoch sein wie die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Praxis sind die berechneten Gebühren trotzdem häufig höher als erlaubt.

Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, dass Inkassounternehmen in über 50 % der geprüften Fälle unzulässige Gebühren berechnen – etwa durch überhöhte Geschäftsgebühren, doppelte Mahnpauschalen oder Auslagenpauschalen ohne Rechtsgrundlage. Die RVG-Tabelle gibt klare Obergrenzen vor: Bei einer Forderung bis 500 € beträgt die maximale 1,3-Geschäftsgebühr 58,50 € netto.

Mehr zum Thema

Ratgeber · Zur Startseite