Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 7. Mai 2026

Eigeninkasso vs. Fremdinkasso – was zahle ich?

Kurzantwort

Beim Eigeninkasso treibt der Gläubiger die Forderung selbst ein – der Schuldner trägt nur den allgemeinen Verzugsschaden wie Verzugszinsen und Mahnkosten. Beim Fremdinkasso beauftragt der Gläubiger ein externes Inkassounternehmen, dessen Gebühren sich nach dem RVG richten und vom Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten sind.

Kostenunterschiede zwischen Eigen- und Fremdinkasso

Der Unterschied liegt in der Kostenstruktur. Beim Eigeninkasso mahnt der Gläubiger selbst oder nutzt eine interne Abteilung. Dem Schuldner können in diesem Fall nur tatsächliche Verzugsschäden in Rechnung gestellt werden: Mahnkosten von maximal rund 2,50 Euro pro Mahnung und Verzugszinsen. RVG-Gebühren fallen nicht an, da kein externer Dienstleister eingeschaltet ist. Beim Fremdinkasso kommen die Kosten des Inkassounternehmens nach dem RVG hinzu – Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale und gegebenenfalls Zustellkosten. Diese Gebühren gelten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung und müssen sich am RVG-Gebührenrahmen für Inkassokosten orientieren. In welcher Phase das Inkassounternehmen welche Schritte unternimmt, zeigt der Inkasso-Ablauf.

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob das Schreiben vom Gläubiger selbst oder von einem externen Inkassounternehmen stammt.
  • Kontrollieren Sie bei Eigeninkasso, ob Gebühren berechnet werden, die nur beim Fremdinkasso anfallen – etwa eine Geschäftsgebühr nach RVG.
  • Prüfen Sie bei Fremdinkasso, ob die Einschaltung des Inkassounternehmens als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung zu werten ist.
  • Weisen Sie RVG-Gebühren in Eigeninkasso-Schreiben schriftlich zurück, da diese nicht erstattungsfähig sind.

Fazit

Wer RVG-Gebühren in einem Eigeninkasso-Schreiben findet, zahlt zu viel – diese Kosten sind nur beim Fremdinkasso erstattungsfähig und müssen dort die gesetzlichen Grenzen einhalten.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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