Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Eigeninkasso vs. Fremdinkasso – was zahle ich?
Kurzantwort
Beim Eigeninkasso treibt der Gläubiger die Forderung selbst ein – der Schuldner trägt nur den allgemeinen Verzugsschaden wie Verzugszinsen und Mahnkosten. Beim Fremdinkasso beauftragt der Gläubiger ein externes Inkassounternehmen, dessen Gebühren sich nach dem RVG richten und vom Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten sind.
Kostenunterschiede zwischen Eigen- und Fremdinkasso
Der Unterschied liegt in der Kostenstruktur. Beim Eigeninkasso mahnt der Gläubiger selbst oder nutzt eine interne Abteilung. Dem Schuldner können in diesem Fall nur tatsächliche Verzugsschäden in Rechnung gestellt werden: Mahnkosten von maximal rund 2,50 Euro pro Mahnung und Verzugszinsen. RVG-Gebühren fallen nicht an, da kein externer Dienstleister eingeschaltet ist. Beim Fremdinkasso kommen die Kosten des Inkassounternehmens nach dem RVG hinzu – Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale und gegebenenfalls Zustellkosten. Diese Gebühren gelten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Ausführlich behandelt das der Leitfaden Inkassokosten nach RVG – was ist erlaubt?. Inkassoverfahren: Ablauf Schritt für Schritt beschreibt die konkreten Schritte.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob das Schreiben vom Gläubiger selbst oder von einem externen Inkassounternehmen stammt.
- Kontrollieren Sie bei Eigeninkasso, ob Gebühren berechnet werden, die nur beim Fremdinkasso anfallen – etwa eine Geschäftsgebühr nach RVG.
- Prüfen Sie bei Fremdinkasso, ob die Einschaltung des Inkassounternehmens als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung zu werten ist.
- Widersprechen Sie gegen RVG-Gebühren in Eigeninkasso-Schreiben, da diese nicht erstattungsfähig sind.
Fazit
Eigeninkasso verursacht nur geringe Zusatzkosten für den Schuldner. Beim Fremdinkasso kommen RVG-Gebühren hinzu, die aber die gesetzlichen Grenzen einhalten müssen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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