Schufa und Bonität bei Inkasso schützen
Ein Schufa-Eintrag durch Inkasso kann weitreichende Folgen haben – von abgelehnten Mietverträgen über verweigerte Handyverträge bis zu höheren Kreditkonditionen. Umso wichtiger ist es zu wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Eintrag überhaupt zulässig ist. Bei strittigen Forderungen darf kein Eintrag erfolgen, und auch die Drohung mit einem Eintrag ist an klare Regeln gebunden.
Seit der DSGVO-Umsetzung müssen Inkassounternehmen vor einer Schufa-Meldung nachweisen, dass die Forderung unbestritten, fällig und zweifach gemahnt wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Bei fehlenden Voraussetzungen haben Betroffene einen Löschungsanspruch – und die Schufa muss den Eintrag nach spätestens drei Jahren automatisch entfernen.
Schufa-Eintrag: Voraussetzungen und Regeln
Inkasso droht mit Schufa-Eintrag und Sie sind unsicher, ob das zulässig ist?
InkassoKlar bewertet die Drohung und zeigt, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag tatsächlich vorliegen.
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