Mahnbescheid und Vollstreckung – Rechte kennen

Ein Mahnbescheid vom Amtsgericht markiert eine neue Eskalationsstufe – anders als ein Inkassoschreiben handelt es sich um ein gerichtliches Dokument mit verbindlicher Frist. Wer nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, riskiert einen Vollstreckungsbescheid und damit die Zwangsvollstreckung: Kontopfändung, Lohnpfändung oder eine Vermögensauskunft können die Folge sein.

Die Widerspruchsfrist läuft ab Zustellung und ist nicht verlängerbar (§ 694 ZPO). Laut Statistik des Bundesjustizministeriums werden jährlich über 4 Millionen Mahnbescheide in Deutschland beantragt – bei etwa der Hälfte erfolgt kein Widerspruch, obwohl die Forderung angreifbar wäre. Wer rechtzeitig widerspricht, verhindert die Zwangsvollstreckung und erzwingt eine gerichtliche Prüfung.

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