Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 21. Juli 2026

Kontopfändung – was ist geschützt?

Kurzantwort

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt den monatlichen Grundfreibetrag von aktuell 1.590 Euro (seit Juli 2026, wird jährlich angepasst). Für jede unterhaltsberechtigte Person im Haushalt erhöht sich der geschützte Betrag. Ohne P-Konto ist bei einer Kontopfändung das gesamte Guthaben auf dem Konto pfändbar.

Was bei einer Kontopfändung geschützt ist

Bei einer Kontopfändung erhält die Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Sie friert daraufhin das vorhandene Guthaben ein und überweist den pfändbaren Betrag nach einer vierwöchigen Schutzfrist an den Gläubiger. Verfügt der Kontoinhaber über ein P-Konto, bleibt der Grundfreibetrag automatisch geschützt. Der Freibetrag kann durch Bescheinigung erhöht werden – etwa bei Unterhaltspflichten oder wenn Sozialleistungen vor Pfändung geschützt werden sollen. Wie Sie Ihr Konto konkret in ein P-Konto umwandeln, erklärt der Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

Das können Sie jetzt tun

  • Wandeln Sie Ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto um – die Bank ist dazu verpflichtet und darf keine Gebühren verlangen.
  • Beantragen Sie bei Unterhaltspflichten eine Erhöhung des Freibetrags mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, Sozialamt oder einer Schuldnerberatungsstelle.
  • Prüfen Sie innerhalb der vierwöchigen Schutzfrist nach Zustellung der Pfändung, ob der Pfändungsbetrag korrekt ist – bei gleichzeitiger Lohnpfändung gelten eigene Freigrenzen.
  • Nutzen Sie nicht verbrauchtes Schonvermögen bis zum Ende des Folgemonats – es wird auf den nächsten Monat übertragen.

Sonderfall: Gemeinschaftskonto

Bei einem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) kann jeder Kontoinhaber separat gepfändet werden. Eine Umwandlung in ein P-Konto ist nur für ein Einzelkonto möglich. Betroffene sollten rechtzeitig ein eigenes Konto eröffnen und dieses als P-Konto führen.

Fazit

Ein P-Konto ist der wichtigste Schutz bei Kontopfändung. Es sichert den Grundfreibetrag und sollte eingerichtet werden, bevor eine Pfändung zugestellt wird. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer kostenlosen Schuldnerberatung unterstützen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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