Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Kontopfändung – was ist geschützt?
Kurzantwort
Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf dem Konto bis zur Pfändungssumme eingefroren. Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) nach § 850k ZPO schützt den monatlichen Grundfreibetrag von aktuell 1.491,75 Euro (seit Juli 2024, wird jährlich angepasst). Für unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich der geschützte Betrag. Ohne P-Konto ist das gesamte Guthaben pfändbar.
Was bei einer Kontopfändung geschützt ist
Bei einer Kontopfändung erhält die Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Sie friert daraufhin das vorhandene Guthaben ein und überweist den pfändbaren Betrag nach einer vierwöchigen Schutzfrist an den Gläubiger. Verfügt der Kontoinhaber über ein P-Konto, bleibt der Grundfreibetrag automatisch geschützt. Der Freibetrag kann durch Bescheinigung erhöht werden – etwa bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Sozialleistungen für Kinder. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter P-Konto einrichten – Schutz vor Pfändung. Die rechtlichen Hintergründe beleuchtet Zwangsvollstreckung – Ablauf und Schutzrechte.
Das können Sie jetzt tun
- Wandeln Sie Ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto um – die Bank ist dazu verpflichtet und darf keine Gebühren verlangen.
- Beantragen Sie bei Unterhaltspflichten eine Erhöhung des Freibetrags mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, Sozialamt oder einer Schuldnerberatungsstelle.
- Prüfen Sie innerhalb der vierwöchigen Schutzfrist nach Zustellung der Pfändung, ob der Pfändungsbetrag korrekt ist.
- Nutzen Sie nicht verbrauchtes Schonvermögen bis zum Ende des Folgemonats – es wird auf den nächsten Monat übertragen.
Sonderfall: Gemeinschaftskonto
Bei einem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) kann jeder Kontoinhaber separat gepfändet werden. Eine Umwandlung in ein P-Konto ist nur für ein Einzelkonto möglich. Betroffene sollten rechtzeitig ein eigenes Konto eröffnen und dieses als P-Konto führen.
Fazit
Ein P-Konto ist der wichtigste Schutz bei Kontopfändung. Es sichert den Grundfreibetrag und sollte eingerichtet werden, bevor eine Pfändung zugestellt wird.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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