Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026

P-Konto einrichten – Schutz vor Pfändung

Kurzantwort

Jedes Girokonto kann auf Antrag kostenlos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgewandelt werden. Die Bank ist nach § 850k ZPO dazu verpflichtet. Der monatliche Grundfreibetrag von aktuell 1.491,75 Euro ist dann automatisch vor Pfändung geschützt. Für unterhaltsberechtigte Personen kann der Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöht werden.

Wie das P-Konto Ihr Existenzminimum sichert

Das P-Konto schützt das Existenzminimum bei einer Kontopfändung. Die Umwandlung erfolgt durch einen formlosen Antrag bei der Bank und muss innerhalb von vier Geschäftstagen umgesetzt werden. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und orientiert sich an den Pfändungsfreigrenzen der ZPO. Nicht verbrauchtes Schonvermögen wird in den Folgemonat übertragen. Wer Unterhaltspflichten hat oder Sozialleistungen für andere Personen erhält, kann den Freibetrag durch eine Bescheinigung der Schuldnerberatung, des Arbeitgebers oder einer Behörde erhöhen lassen. Praxistipps und Hintergründe liefert Kontopfändung – was ist geschützt?. Mehr dazu unter Schuldnerberatung kostenlos finden – wo?.

Was Sie tun sollten

  • Beantragen Sie die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto bei Ihrer Bank – am besten vorsorglich, bevor eine Pfändung zugestellt wird.
  • Lassen Sie sich bei Unterhaltspflichten eine Bescheinigung ausstellen, um den Freibetrag zu erhöhen.
  • Kontrollieren Sie monatlich, ob der geschützte Betrag korrekt freigestellt wird.
  • Beachten Sie: Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Mehrere P-Konten können zu Problemen führen.

Fazit

Das P-Konto ist der effektivste Schutz vor Kontopfändung. Die Umwandlung ist kostenlos, und jede Bank ist dazu verpflichtet.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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