Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Privatinsolvenz als letzter Ausweg?
Kurzantwort
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren) ist der letzte Ausweg bei Überschuldung. Nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase wird die Restschuld erlassen (Restschuldbefreiung nach § 300 InsO). Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern, durchgeführt von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt.
Ablauf und Voraussetzungen der Privatinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an Privatpersonen, die ihre Schulden absehbar nicht mehr tilgen können. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit sämtlichen Gläubigern unternommen werden. Scheitert dieser, kann beim zuständigen Insolvenzgericht das Verfahren beantragt werden. Während der dreijährigen Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen. Am Ende steht die Restschuldbefreiung – alle verbleibenden Schulden werden erlassen. Professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung bietet eine Schuldnerberatung, deren Inanspruchnahme für den außergerichtlichen Einigungsversuch zwingend vorgeschrieben ist. Schuldnerberatung kostenlos finden – wo? geht darauf im Detail ein. Welche Möglichkeiten Sie haben, behandelt Schulden regeln: Ratenzahlung und Beratung.
Ihre nächsten Schritte
- Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung – sie ist Voraussetzung für den außergerichtlichen Einigungsversuch.
- Stellen Sie alle Schulden, Gläubiger und Forderungen vollständig zusammen.
- Prüfen Sie mit der Beratungsstelle, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, bevor Sie den Insolvenzantrag stellen.
- Richten Sie ein P-Konto ein, um während des Verfahrens das Existenzminimum zu sichern.
Fazit
Die Privatinsolvenz ermöglicht nach drei Jahren einen schuldenfreien Neuanfang. Voraussetzung ist eine professionelle Schuldnerberatung und ein gescheiterter Einigungsversuch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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