Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Restschuldbefreiung – wann und wie?
Kurzantwort
Die Restschuldbefreiung beendet nach drei Jahren Wohlverhaltensphase alle offenen Schulden, die im Insolvenzverfahren angemeldet wurden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner während dieser Zeit seine Obliegenheiten erfüllt – insbesondere den pfändbaren Einkommensanteil abführt und Vermögensveränderungen meldet. Bestimmte Forderungen wie Geldstrafen sind von der Befreiung ausgenommen.
Voraussetzungen und Ablauf der Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung ist in § 287 Abs. 2 InsO geregelt. Seit der Reform zum 01.10.2020 beträgt die Wohlverhaltensphase drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit muss der Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nachweislich um eine solche bemühen (Erwerbsobliegenheit). Der pfändbare Anteil des Einkommens wird an den Treuhänder abgeführt. Vermögensveränderungen – etwa eine Erbschaft oder ein Jobwechsel – müssen dem Gericht und dem Treuhänder unverzüglich mitgeteilt werden. Nach Ablauf der drei Jahre entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung, sofern kein Versagungsgrund nach § 290 InsO vorliegt. Versagungsgründe sind unter anderem falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Nicht von der Befreiung erfasst sind Geldstrafen und Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 302 InsO). Den Ablauf des gesamten Verfahrens beschreibt Privatinsolvenz als letzter Ausweg?. Wo Sie kostenlose Unterstützung erhalten, zeigt Schuldnerberatung kostenlos finden – wo?.
Was Sie während der Wohlverhaltensphase beachten müssen
- Gehen Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nach oder bewerben Sie sich nachweislich, wenn Sie arbeitssuchend sind.
- Melden Sie jede Vermögensveränderung – Erbschaft, Schenkung, Jobwechsel – unverzüglich dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht.
- Führen Sie den pfändbaren Einkommensanteil regelmäßig und vollständig an den Treuhänder ab.
- Machen Sie keine falschen Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, da dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führt.
Fazit
Die Restschuldbefreiung ermöglicht nach drei Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang. Voraussetzung ist die konsequente Einhaltung aller Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase. Wer sich frühzeitig von einer Schuldnerberatung begleiten lässt, vermeidet Fehler, die zur Versagung führen können.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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