Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026

Vermögensauskunft – was muss ich offenlegen?

Kurzantwort

Bei der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO müssen Sie sämtliche Vermögenswerte und Einkünfte offenlegen – Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände und regelmäßige Einnahmen. Die Auskunft erfolgt an Eides statt vor dem Gerichtsvollzieher. Falsche oder unvollständige Angaben sind strafbar. Wer die Abgabe verweigert, dem droht ein Haftbefehl.

Was bei der Vermögensauskunft offenzulegen ist

Die Vermögensauskunft dient dem Gläubiger dazu, pfändbares Vermögen zu ermitteln. Der Gerichtsvollzieher lädt den Schuldner zur Abgabe vor und erstellt ein Vermögensverzeichnis, das beim Zentralen Vollstreckungsgericht gespeichert und zwei Jahre lang für andere Gläubiger einsehbar ist. Die Pflicht zur Abgabe entsteht, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat und die Vollstreckung bisher nicht zur vollständigen Befriedigung geführt hat. Wird die Abgabe ohne ausreichenden Grund verweigert, kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen. Die Vermögensauskunft ist Teil des Vollstreckungsverfahrens – den gesamten Ablauf mit Schutzrechten und Fristen erklärt der Artikel Zwangsvollstreckung – Ablauf und Schutzrechte. Wer bei Überschuldung professionelle Hilfe braucht, kann sich an eine kostenlose Schuldnerberatung wenden.

So reagieren Sie richtig

  • Erscheinen Sie zum Termin beim Gerichtsvollzieher – eine Verweigerung verschärft die Lage erheblich.
  • Bereiten Sie alle Unterlagen zu Konten, Einkünften, Versicherungen und Sachwerten vor, um vollständige Angaben machen zu können.
  • Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben – falsche Angaben bei der Vermögensauskunft sind nach § 156 StGB strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
  • Lassen Sie sich im Vorfeld von einer Schuldnerberatung beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Fazit

Die Vermögensauskunft ist eine gesetzliche Pflicht bei laufender Zwangsvollstreckung. Machen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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