Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Vermögensauskunft – was muss ich offenlegen?
Kurzantwort
Bei der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO müssen Sie sämtliche Vermögenswerte und Einkünfte offenlegen – Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände und regelmäßige Einnahmen. Die Auskunft erfolgt an Eides statt vor dem Gerichtsvollzieher. Falsche oder unvollständige Angaben sind strafbar. Wer die Abgabe verweigert, dem droht ein Haftbefehl.
Was bei der Vermögensauskunft offenzulegen ist
Die Vermögensauskunft dient dem Gläubiger dazu, pfändbares Vermögen zu ermitteln. Der Gerichtsvollzieher lädt den Schuldner zur Abgabe vor und erstellt ein Vermögensverzeichnis, das beim Zentralen Vollstreckungsgericht gespeichert und zwei Jahre lang für andere Gläubiger einsehbar ist. Die Pflicht zur Abgabe entsteht, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat und die Vollstreckung bisher nicht zur vollständigen Befriedigung geführt hat. Wird die Abgabe ohne ausreichenden Grund verweigert, kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen. Hintergründe und Details liefert Zwangsvollstreckung – Ablauf und Schutzrechte. Siehe auch Schuldnerberatung kostenlos finden – wo? für die nächsten Schritte.
So reagieren Sie richtig
- Erscheinen Sie zum Termin beim Gerichtsvollzieher – eine Verweigerung verschärft die Lage erheblich.
- Bereiten Sie alle Unterlagen zu Konten, Einkünften, Versicherungen und Sachwerten vor, um vollständige Angaben machen zu können.
- Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben – falsche Angaben können nach § 156 StGB als eidesstaatliche Versicherung mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Lassen Sie sich im Vorfeld von einer Schuldnerberatung beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
Fazit
Die Vermögensauskunft ist eine gesetzliche Pflicht bei laufender Zwangsvollstreckung. Machen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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