Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Inkasso bezahlt – wann geht der Schufa-Eintrag?
Kurzantwort
Nach Bezahlung einer Inkassoforderung wird der Schufa-Eintrag als erledigt markiert, bleibt aber nicht sofort gelöscht. Die reguläre Löschfrist beträgt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Erledigung gemeldet wurde. Bei Forderungen unter 1.000 Euro ist eine sofortige Löschung möglich, wenn die Zahlung innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung erfolgte.
Löschfristen nach Zahlung im Detail
Die Schufa unterscheidet zwischen offenen und erledigten Einträgen. Ein als erledigt gekennzeichneter Eintrag wirkt sich weniger stark auf den Score aus als ein offener, hat aber weiterhin negative Auswirkungen auf die Bonität. Die Dreijahresfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem das Inkassounternehmen die Erledigung an die Schufa meldet. Bei Forderungen unter 1.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung beglichen wurden, löscht die Schufa den Eintrag sofort. Prüfen Sie nach der Zahlung, ob die Erledigung korrekt gemeldet wurde – das meldende Unternehmen ist dazu verpflichtet. Ist der Eintrag fehlerhaft oder wurde die Erledigung nicht vermerkt, können Sie über das Verfahren in Schufa-Eintrag löschen lassen – wie? eine Korrektur erwirken. Wie Sie Ihren Score nach der Erledigung gezielt verbessern, zeigt Schufa-Score nach Inkasso verbessern – wie?.
Das sollten Sie nach der Zahlung tun
- Fordern Sie nach der Zahlung eine schriftliche Bestätigung vom Inkassounternehmen, dass die Forderung erledigt ist.
- Prüfen Sie nach vier bis sechs Wochen per Schufa-Datenkopie, ob der Eintrag als erledigt markiert wurde.
- Beantragen Sie bei Forderungen unter 1.000 Euro, die Sie innerhalb von sechs Wochen beglichen haben, die sofortige Löschung bei der Schufa.
- Reklamieren Sie beim Inkassounternehmen, wenn die Erledigung nicht gemeldet wurde.
Fazit
Die Erledigungsmeldung sollte zeitnah nach der Zahlung überprüft werden – fehlt sie, verschlechtert ein offener Eintrag den Score stärker als nötig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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