Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Inkasso bezahlt – wann geht der Schufa-Eintrag?
Kurzantwort
Nach Bezahlung einer Inkassoforderung wird der Schufa-Eintrag als erledigt markiert, bleibt aber nicht sofort gelöscht. Die reguläre Löschfrist beträgt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Erledigung gemeldet wurde. Bei Forderungen unter 2.000 Euro ist eine vorzeitige Löschung möglich, wenn die Zahlung innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung erfolgte.
Löschfristen nach Zahlung im Detail
Die Schufa unterscheidet zwischen offenen und erledigten Einträgen. Ein als erledigt gekennzeichneter Eintrag wirkt sich weniger stark auf den Score aus als ein offener, hat aber weiterhin negative Auswirkungen auf die Bonität. Die Dreijahresfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem das Inkassounternehmen die Erledigung an die Schufa meldet. Eine vorzeitige Löschung kommt nach den Schufa-Regelungen bei Bagatellbeträgen in Betracht. Prüfen Sie nach der Zahlung, ob die Erledigung korrekt gemeldet wurde – das meldende Unternehmen ist dazu verpflichtet. Mehr dazu unter Schufa-Eintrag löschen lassen – wie?. Welche Optionen Sie haben, behandelt Schufa und Bonität schützen bei Inkasso.
So wehren Sie sich
- Fordern Sie nach der Zahlung eine schriftliche Bestätigung vom Inkassounternehmen, dass die Forderung erledigt ist.
- Prüfen Sie nach vier bis sechs Wochen per Schufa-Datenkopie, ob der Eintrag als erledigt markiert wurde.
- Beantragen Sie bei Forderungen unter 2.000 Euro die vorzeitige Löschung direkt bei der Schufa.
- Reklamieren Sie beim Inkassounternehmen, wenn die Erledigung nicht gemeldet wurde.
Fazit
Ein Schufa-Eintrag verschwindet nach Zahlung nicht sofort, sondern erst nach drei Jahren. Eine vorzeitige Löschung ist bei kleinen Beträgen möglich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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