Redaktion MietKlar · Geprüft am 7. Mai 2026
Gerichtskostenvorschuss beim Mahnbescheid – wer zahlt?
Kurzantwort
Den Gerichtskostenvorschuss zahlt zunächst der Antragsteller – also der Gläubiger oder das Inkassounternehmen, das den Mahnbescheid beantragt. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und betragen bei einer Forderung von 1.000 Euro beispielsweise 36 Euro. Bei Erfolg des Verfahrens werden die Gerichtskosten dem Schuldner auferlegt.
Wie die Gerichtskosten beim Mahnverfahren entstehen
Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Mahngericht. Der Antragsteller muss die Gerichtskosten vorstrecken, bevor das Gericht den Mahnbescheid erlässt. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und ist in der Gebührentabelle des GKG (Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz) festgelegt – die Gebühr beträgt die Hälfte der vollen Verfahrensgebühr. Bei einem Streitwert bis 500 Euro fallen rund 18 Euro an, bei 1.000 Euro rund 36 Euro. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, geht das Verfahren in ein streitiges Verfahren über. In diesem Fall entstehen deutlich höhere Kosten – für Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten auf beiden Seiten. Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die gesamten Verfahrenskosten. Für die konkreten Schritte nach Zustellung eines Mahnbescheids – Fristen, Widerspruch und Folgen – hilft die Anleitung Mahnbescheid erhalten – Schritt für Schritt. Grundlagen zum Mahnverfahren selbst finden Sie unter Was ist ein Mahnbescheid?.
Das können Sie tun
- Prüfen Sie den Mahnbescheid auf Richtigkeit – stimmen Forderungshöhe, Gläubiger und Aktenzeichen?
- Legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, wenn die Forderung unberechtigt ist.
- Bedenken Sie: Ein Widerspruch führt zum streitigen Verfahren mit höheren Kostenrisiken – wägen Sie die Erfolgsaussichten ab.
- Holen Sie bei hohen Forderungen oder Unsicherheit anwaltliche Beratung ein.
Fazit
Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist bei unberechtigter Forderung sinnvoll – das anschließende streitige Verfahren birgt jedoch ein deutlich höheres Kostenrisiko für beide Seiten. Prüfen Sie daher vor dem Widerspruch die Erfolgsaussichten und holen Sie bei hohen Beträgen rechtliche Beratung ein.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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