Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026

Auslagenpauschale Inkasso – wofür und wie viel?

Kurzantwort

Inkassounternehmen dürfen eine Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG berechnen. Diese deckt allgemeine Kosten wie Porto, Kopien und Telekommunikation ab und darf maximal 20 Euro betragen. Zusätzliche Posten wie eine separate Bearbeitungsgebühr oder Aktenanlagegebühr sind daneben nicht zulässig, da die Pauschale diese Kosten bereits abdeckt.

Was die Pauschale abdecken darf

Die Auslagenpauschale ist in Nr. 7002 VV RVG geregelt. Sie beträgt 20 Prozent der Geschäftsgebühr, höchstens jedoch 20 Euro. Diese Pauschale soll Porto, Kopien, Telefon und ähnliche Bürokosten abgelten. Einzelnachweise über die tatsächlichen Auslagen sind bei Wahl der Pauschale nicht erforderlich – allerdings darf das Inkassounternehmen dann keine weiteren Posten für dieselben Kosten berechnen. Eine separate Bearbeitungsgebühr oder Aktenanlagegebühr neben der Auslagenpauschale ist unzulässig. Die rechtlichen Details erläutert Inkassokosten nach RVG – was ist erlaubt?. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet Inkassokosten prüfen – RVG-Tabelle & Schritte.

So gehen Sie vor

  • Prüfen Sie, ob die Auslagenpauschale 20 Euro übersteigt – alles darüber ist nach Nr. 7002 VV RVG nicht zulässig.
  • Kontrollieren Sie, ob neben der Pauschale weitere Posten für Bearbeitung, Aktenanlage oder Schriftverkehr berechnet werden.
  • Widersprechen Sie schriftlich gegen doppelt berechnete Auslagen mit Verweis auf Nr. 7002 VV RVG.
  • Verlangen Sie eine Einzelaufschlüsselung, wenn die Pauschale im Schreiben unklar ausgewiesen ist.

Fazit

Die Auslagenpauschale darf 20 Euro nicht überschreiten und deckt alle allgemeinen Bürokosten ab. Zusätzliche Gebühren für dieselben Leistungen sind nicht erstattungsfähig. Prüfen Sie jede Aufstellung auf doppelt berechnete Posten.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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