Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Deckungslücke bei der Vorauszahlung – was bedeutet das?
Kurzantwort
Eine Deckungslücke entsteht, wenn die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen nicht ausreichen, um die tatsächlich angefallenen Betriebskosten zu decken. Die Folge ist eine Nachzahlung am Jahresende. Das ist kein Abrechnungsfehler des Vermieters, sondern ein Zeichen dafür, dass der Abschlag zu niedrig angesetzt war.
Erklärung
Die monatliche Vorauszahlung wird bei Mietbeginn auf Basis geschätzter oder historischer Werte festgelegt. Steigen die tatsächlichen Kosten – etwa durch höhere Energiepreise, gestiegene Müllgebühren oder eine Indexanpassung bei Dienstleistungsverträgen –, kann der Abschlag die realen Kosten nicht mehr decken. Die Differenz wird in der Jahresabrechnung als Nachzahlung fällig. Ob die Kostensteigerung im Rahmen liegt, zeigt ein Vergleich: Wie viel Prozent Nebenkostensteigerung ist normal? Nach jeder Abrechnung darf sowohl der Vermieter als auch der Mieter eine Anpassung der Vorauszahlung nach § 560 BGB verlangen. Wer den Abschlag frühzeitig anpassen lässt, vermeidet eine hohe Einmalzahlung am Jahresende.
Was Mieter tun können
- Vergleichen Sie die Nachzahlungshöhe der letzten zwei bis drei Jahre: Steigt sie regelmäßig, ist der Abschlag dauerhaft zu niedrig.
- Bitten Sie den Vermieter schriftlich um eine Anpassung der Vorauszahlung an das aktuelle Kostenniveau.
- Legen Sie die erwartete Differenz monatlich beiseite, wenn der Vermieter die Anpassung verzögert.
- Prüfen Sie trotzdem jede Abrechnung auf Fehler – eine hohe Nachzahlung kann auch andere Ursachen haben als nur einen niedrigen Abschlag.
Fazit
Wer die Differenz zwischen Abschlag und tatsächlichen Kosten nicht rechtzeitig ausgleicht, sammelt jedes Jahr eine wachsende Nachzahlung an – eine einmalige Anpassung löst das Problem dauerhaft.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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