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Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026

Mahnung wegen Nebenkosten – wie reagieren?

Kurzantwort

Auf eine Mahnung wegen einer Nebenkostennachzahlung sollten Mieter zeitnah reagieren – entweder durch Zahlung, durch Zahlung unter Vorbehalt oder durch einen begründeten Widerspruch. Stillschweigen ist die schlechteste Option, weil der Vermieter dann gerichtliche Schritte einleiten kann.

Erklärung

Eine Mahnung setzt den Mieter in Verzug, wenn die Nachforderung tatsächlich fällig und berechtigt ist. Ab Verzugseintritt entstehen Verzugszinsen und der Vermieter kann einen Mahnbescheid beantragen. Allerdings ist nicht jede Mahnung automatisch berechtigt: War die Abrechnung fehlerhaft oder die Abrechnungsfrist überschritten, schuldet der Mieter den Betrag gar nicht. Entscheidend ist, die Situation schnell einzuordnen und entsprechend zu handeln. Der Artikel Nachforderung nicht zahlen – was passiert? erklärt die Eskalationsstufen im Detail.

Was Mieter tun können

  • Prüfen Sie zunächst, ob die Nachforderung berechtigt ist: Liegt die Abrechnung innerhalb der 12-Monats-Frist? Sind die Positionen korrekt?
  • Ist die Forderung berechtigt und Sie können zahlen: Überweisen Sie den Betrag umgehend, um weitere Kosten zu vermeiden.
  • Ist die Forderung berechtigt, aber Sie haben bereits Einwendungen erhoben: Zahlen Sie unter Vorbehalt und teilen Sie dem Vermieter mit, dass der Widerspruch aufrechterhalten bleibt.
  • Ist die Forderung unberechtigt (z. B. verfristete Abrechnung): Weisen Sie die Mahnung schriftlich zurück mit Begründung.
  • Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb weniger Tage schriftlich – auch wenn Sie noch prüfen müssen.

Fazit

Eine Mahnung erfordert schnelles Handeln. Zahlen, unter Vorbehalt zahlen oder begründet ablehnen – Stillschweigen ist die riskanteste Option.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.