Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 9. April 2026

Schimmel – wer zahlt die Beseitigung?

Kurzantwort

In der Regel zahlt der Vermieter die Schimmelbeseitigung. Nur wenn der Mieter den Schimmel durch nachweislich falsches Verhalten verursacht hat – etwa durch mangelndes Lüften oder dauerhaft zu niedriges Heizen – kann er die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen müssen.

Erklärung

Entscheidend ist die Ursache: Liegt ein Baumangel vor – etwa undichte Fenster, schlechte Dämmung oder Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk – trägt der Vermieter die Beseitigungskosten. Hängt der Befall dagegen mit Nutzungsverhalten zusammen – falsches Lüften, dauerhaft zu kalt heizen oder Wäsche in schlecht belüfteten Räumen trocknen – kann der Mieter in die Pflicht genommen werden. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft strittig; im Zweifel entscheidet häufig ein Sachverständigengutachten.

Vertiefend zu Ursachen, Rechten und Vorgehen: Schimmel in der Wohnung – Ursachen, Rechte und wer zahlen muss. Allgemeine rechtliche Grundlagen zur Miete und Nebenkosten: Nebenkostenrecht – wichtige Regeln für Mieter verständlich erklärt.

Was Mieter tun können

  • Schimmel sofort dokumentieren – Fotos mit Datum, betroffene Fläche und Lage notieren.
  • Den Vermieter schriftlich informieren – per E-Mail oder Brief mit angemessener Fristsetzung (üblich: etwa zwei Wochen); Mustertext und Nachweis: Schimmel melden beim Vermieter – wie mache ich das richtig?.
  • Eigenes Lüft- und Heizverhalten protokollieren – als Gegenbeweis, falls der Vermieter die Ursache beim Mieter vermutet.
  • Bei unklarer Ursache: Gutachten anfordern. Ein Sachverständiger kann bauliche Mängel nachweisen (Kosten: ca. 300–600 €, die der Vermieter bei berechtigtem Mangel erstatten muss). Alternativ den Mieterverein einschalten.
  • Mietminderung erst nach schriftlicher Mängelanzeige und Ablauf der Beseitigungsfrist in Betracht ziehen.

Fazit

Wer die Schimmelbeseitigung zahlt, hängt von der Ursache ab. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation – sie ist im Streitfall das wichtigste Mittel für Mieter.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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