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Redaktion MietKlar · Geprüft am 7. März 2026

Mietkaution nicht zurück – Mahnbescheid selbst?

Kurzantwort

Ja. Wenn eine Mietkaution trotz Fälligkeit und Aufforderung nicht zurückgezahlt wird, kann grundsätzlich auch ohne Anwalt ein Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren ist bewusst so gestaltet, dass auch Privatpersonen ihre Forderung ohne anwaltliche Hilfe geltend machen können.

Erklärung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in Deutschland bewusst so gestaltet, dass es auch ohne anwaltliche Hilfe funktioniert. Der Antrag kann schriftlich oder online über das zentrale Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Das kostet deutlich weniger als ein reguläres Klageverfahren.

Voraussetzung ist, dass die Forderung klar und bezifferbar ist – was bei einer nicht zurückgezahlten Mietkaution in der Regel der Fall ist. Wenn der Vermieter auf den Mahnbescheid nicht reagiert und keinen Widerspruch einlegt, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid werden, mit dem man weiter vollstrecken kann.

Reagiert der Vermieter jedoch mit einem Widerspruch, landet die Sache vor Gericht – und dann wird es komplizierter. In diesem Fall kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist.

Typische Situation

Das Mietverhältnis ist seit mehreren Monaten beendet und der Vermieter hatte ausreichend Zeit, mögliche Forderungen zu prüfen. Die Wohnung wurde ordentlich übergeben, aber von der Kaution (1.200 €) ist nichts zurückgekommen. Mehrere Nachfragen per E-Mail wurden ignoriert. In dieser Situation ist ein Mahnbescheid ein naheliegender nächster Schritt – ohne großen Aufwand und ohne Anwalt.

Was Mieter tun können

  • Zuerst klären: Ist die Forderung zur Kautionsrückzahlung wirklich berechtigt, oder gibt es noch berechtigte Gegenforderungen des Vermieters (z. B. wegen Schäden)?
  • Danach dokumentieren: Senden Sie ein letztes schriftliches Mahnschreiben mit konkreter Frist, damit klar ist, dass der Vermieter im Verzug ist.
  • Wenn nichts passiert: Beantragen Sie den Mahnbescheid online (z. B. über das Portal www.online-mahnantrag.de) und kalkulieren Sie die Gerichtskosten nach der Höhe der Forderung.

Fazit

Wenn die Kaution trotz Fälligkeit ausbleibt, führen Sie am besten erst einen klaren schriftlichen Mahnschritt durch. Reagiert der Vermieter weiterhin nicht, ist der Mahnbescheid oft der nächste praktische Weg.

Allgemeine Informationen zum Mahnbescheid und zur Widerspruchsfrist finden Sie im InkassoKlar-Ratgeber.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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