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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung – soll ich unterschreiben?

Kurzantwort

In den meisten Fällen nicht. Ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung bedeutet, dass Sie auf Ihren Kündigungsschutz, die Klagefrist und häufig weitere Ansprüche verzichten – ohne finanzielle Gegenleistung. Gleichzeitig droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Nur in wenigen Situationen kann die Unterschrift trotzdem sinnvoll sein.

Erklärung

Ein Aufhebungsvertrag ist kein einseitiges Recht des Arbeitgebers – Sie müssen nicht unterschreiben. Bietet der Arbeitgeber keine Abfindung an, fehlt für die meisten Arbeitnehmer jeder Anreiz: Sie verlieren den Schutz des KSchG, die Dreiwochenfrist für eine Klage und riskieren eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Trotzdem kann eine Unterschrift ohne Abfindung in Ausnahmefällen sinnvoll sein – etwa wenn Sie bereits einen neuen Job haben und ein schnelleres Ende wünschen, Ihr befristeter Vertrag ohnehin bald ausläuft, oder Sie durch eine Eigenkündigung längere Fristen einhalten müssten. In diesen Fällen ist die Abwägung Aufhebungsvertrag vs. Kündigung entscheidend.

Selbst wenn der Arbeitgeber zunächst keine Abfindung anbietet, heißt das nicht, dass keine Verhandlung möglich ist. Gerade wenn eine Klauselprüfung des Vertrags ergibt, dass der Arbeitgeber ein Prozessrisiko vermeiden will, besteht Spielraum.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck – Sie haben kein gesetzliches Bedenkzeit-Recht, können aber darauf bestehen.
  • Fragen Sie den Arbeitgeber, warum er einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung anbietet – die Antwort verrät seine Verhandlungsposition.
  • Verhandeln Sie eine Abfindung nach, bevor Sie unterschreiben – auch ein nachträgliches Angebot ist möglich.
  • Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift von einem Fachanwalt prüfen.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung ist selten im Interesse des Arbeitnehmers – wer trotzdem darüber nachdenkt, sollte zumindest die Sperrzeit-Folge und mögliche Nachverhandlung kennen, bevor er unterschreibt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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