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Redaktion MietKlar · Geprüft am 12. März 2026

Wohnfläche falsch – wie überprüfen?

Kurzantwort

Eine falsch angegebene Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung führt zu einer falschen Kostenumlage. Mieter können die Fläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) selbst nachmessen und bei Abweichungen ab etwa 10 % eine Korrektur der Abrechnung und Erstattung zu viel gezahlter Beträge verlangen – auch rückwirkend.

Erklärung

Die Wohnfläche ist der häufigste Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung. Je größer die angegebene Fläche, desto höher der Kostenanteil. Typische Fehlerquellen: Balkone und Terrassen werden zu 100 % statt korrekt mit 25 % (unbeheizt/unverglast) oder 50 % (beheizt/verglast) eingerechnet. Räume unter 1 m Deckenhöhe zählen gar nicht, Räume zwischen 1 m und 2 m nur zu 50 %. Kellerräume und Garagen gehören nach WoFlV nicht zur Wohnfläche. Auch Dachschrägen werden häufig falsch angesetzt. Bei der Gesamtfläche des Hauses (Nenner im Verteilerschlüssel) können ähnliche Fehler stecken. Mehr dazu unter Keller und Abstellraum im Verteilerschlüssel?.

Was Mieter tun können

  • Selbst nachmessen: Mit Laser-Entfernungsmesser oder Maßband jeden Raum vermessen. Schrägen, Balkone und Nischen nach WoFlV-Regeln umrechnen.
  • Rechnung aufmachen: Beispiel – Abrechnung rechnet mit 72 m², eigene Messung ergibt 65 m². Bei Jahresnebenkosten von 3.000 € und 12 Parteien macht das je nach Gesamtfläche einen Unterschied von über 100 € pro Jahr.
  • Mietvertrag prüfen: Steht dort eine andere Fläche als in der Abrechnung? Abweichungen ab ca. 10 % gelten nach BGH-Rechtsprechung als erheblich.
  • Korrektur schriftlich fordern: Vermieter auffordern, die Abrechnung auf Basis der korrekten Fläche neu zu erstellen. Bei erheblichen Abweichungen ist eine Nachberechnung auch für vergangene Jahre möglich.

Fazit

Eine falsche Wohnfläche kann über Jahre zu Mehrkosten von mehreren hundert Euro führen. Eine eigene Nachmessung nach WoFlV dauert eine Stunde und kann sich deutlich lohnen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

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