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Stand: März 2026
Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026

Wohnfläche falsch berechnet – wie kann ich das überprüfen?

Kurzantwort

Ja, eine falsch berechnete Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung kann zu einer zu hohen Kostenumlage führen. Mieter haben das Recht, die angegebene Wohnfläche zu überprüfen – und im Fehlerfall eine Korrektur zu verlangen. Grundlage ist in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Kurz erklärt

Die Wohnfläche ist der wichtigste Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung. Je größer die angegebene Fläche, desto höher der Kostenanteil. Ist die Fläche falsch angegeben – etwa weil Schrägen, Balkone oder nicht beheizbare Räume falsch eingerechnet wurden –, zahlt der Mieter zu viel. Nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone und Terrassen nur zu 25 % oder 50 % angerechnet, Räume unter 1 Meter Höhe gar nicht.

Typische Situation

Ein Mieter stellt fest, dass seine im Mietvertrag angegebene Wohnfläche größer erscheint als die tatsächlich nutzbare Fläche. Das kommt häufiger vor als gedacht – besonders in Wohnungen mit Dachschrägen, Kellern oder Balkonen. Eine zu große Wohnfläche führt nicht nur zu höheren Nebenkosten, sondern möglicherweise auch zu einer überhöhten Grundmiete.

Was Mieter tun können

  • Wohnung selbst ausmessen: Mit Maßband oder Laser-Entfernungsmesser alle Räume aufnehmen und nach WoFlV berechnen.
  • Wohnflächenverordnung beachten: Schrägen, Nischen und nicht vollständig nutzbare Flächen werden reduziert angerechnet.
  • Mietvertrag prüfen: Welche Fläche ist dort angegeben – und wie wird sie in der Abrechnung verwendet?
  • Mieterverein einschalten: Bei erheblichen Abweichungen kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein.

Fazit

Eine falsche Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung kann über Jahre zu Mehrkosten führen. Eine eigene Nachmessung ist oft sinnvoll und kann sich lohnen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist, kann eine strukturierte Prüfung helfen, auffällige Positionen schneller zu erkennen.

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