Wiki

Personenzahl als Verteilerschlüssel – zulässig?

Kurzantwort

Die Personenzahl als Verteilerschlüssel setzt eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag voraus; fehlt diese, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche als Standard. Ist der Schlüssel vereinbart, muss die verwendete Kopfzahl den Abrechnungszeitraum realistisch abbilden. Typische Kostenpositionen mit Personenschlüssel sind Wasser, Abwasser und Müllabfuhr.

Erklärung

Eine Abrechnung nach Personenzahl setzt eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag voraus. Fehlt diese, gilt die Wohnfläche als gesetzlicher Standard nach § 556a BGB. Der entscheidende praktische Unterschied zum Flächenschlüssel: Die Personenzahl ist variabel und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Ein häufiges Problem: Der Vermieter erhebt die Personenzahl einmalig beim Einzug und aktualisiert sie nie. Haben sich Haushaltsgröße oder Bewohner verändert, kann das zu einer ungerechtfertigten Mehrbelastung führen.

Rechtsgrundlage

§ 556a BGB

Typisches Praxisbeispiel

Ein Mieter zieht mit Partner und zwei Kindern ein, teilt das dem Vermieter aber nicht mit. Der Vermieter rechnet weiter mit einer Person ab – das führt zu einer Unterlastung dieses Mieters und einer entsprechenden Mehrbelastung der übrigen Parteien.

Typische Fehler

Der Personenzahlschlüssel wird angewendet, obwohl er im Mietvertrag nicht vereinbart ist. Die Personenzahl wird einmalig erhoben und nie aktualisiert.

Was Mieter tun können

Prüfen, ob die Abrechnung nach Personenzahl vertraglich vereinbart ist. Falls ja: überprüfen, ob die verwendete Personenzahl der tatsächlichen Belegung im gesamten Abrechnungszeitraum entspricht.

Häufige Frage

Wie wird eine geänderte Personenzahl berücksichtigt?

Zeitanteilig. Eine Abrechnung mit veralteter Personenzahl ist angreifbar.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

Sie möchten wissen, ob die Nebenkosten in Ihrer Abrechnung korrekt verteilt wurden?

MietKlar kontrolliert den Verteilerschlüssel in Ihrer Abrechnung, prüft die zugrunde gelegte Wohnfläche und zeigt Ihnen, ob Ihr Kostenanteil plausibel berechnet wurde.

Jetzt kostenlos prüfen

Mehr zum Thema