Fragen

Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Wie hoch sollte meine Abfindung sein?

Kurzantwort

Die gängige Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro brutto ergibt das 20.000 Euro. Dieser Wert ist allerdings nur ein Richtwert – die tatsächliche Abfindung kann je nach Verhandlungsposition zwischen 0,25 und über 1,5 Monatsgehältern pro Jahr liegen.

Erklärung

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Abfindungshöhe gibt es nicht. Die Faustformel stammt aus § 1a KSchG, der eine Regelabfindung für betriebsbedingte Kündigungen vorsieht – sie hat sich als Orientierung für alle Kündigungsarten durchgesetzt. Entscheidend für die tatsächliche Höhe ist die Verhandlungsposition beider Seiten. Formfehler in der Kündigung, ein offensichtlich fehlender Kündigungsgrund oder ein hohes Prozessrisiko des Arbeitgebers stärken die Position des Arbeitnehmers erheblich. Auch Alter, Unterhaltspflichten, lange Betriebszugehörigkeit und Arbeitsmarktchancen spielen eine Rolle. Neben der Bruttohöhe entscheidet die steuerliche Gestaltung darüber, wie viel netto übrig bleibt. Ob überhaupt ein Abfindungsanspruch im Einzelfall besteht, hängt vom Einzelfall ab. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie lässt sich die Höhe oft deutlich nach oben verschieben.

Was Arbeitnehmer tun können

Berechnen Sie zunächst Ihren Richtwert nach der Faustformel: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre. Prüfen Sie dann, welche Faktoren Ihre Position stärken – etwa Formfehler in der Kündigung, eine fehlende Sozialauswahl oder eine ausstehende Betriebsratsanhörung. Je mehr Angriffspunkte die Kündigung bietet, desto höher das Prozessrisiko für den Arbeitgeber und desto besser Ihre Verhandlungsbasis. Akzeptieren Sie kein erstes Angebot unter Zeitdruck – Arbeitgeber setzen häufig auf den Überraschungseffekt direkt nach der Kündigung. Holen Sie vor einer Einigung anwaltlichen Rat ein, insbesondere zur steuerlichen Behandlung und zur ALG-Anrechnung bei Abfindungen.

Fazit

Wer die eigene Verhandlungsposition realistisch einschätzt und die Schwachstellen der Kündigung kennt, verhandelt auf Augenhöhe – und erzielt in der Praxis häufig deutlich mehr als die rechnerische Regelabfindung.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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