Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 7. Mai 2026

Kündigungsfrist Vermieter – wie lange nach Mietdauer?

Kurzantwort

Die Kündigungsfrist des Vermieters richtet sich nach der Wohndauer: bis 5 Jahre beträgt sie 3 Monate, bei 5 bis 8 Jahren 6 Monate und ab 8 Jahren 9 Monate. Mieter hingegen können unabhängig von der Mietdauer stets mit 3 Monaten Frist kündigen. Ein Eigentümerwechsel ändert an diesen Fristen nichts.

Erklärung

§ 573c BGB regelt die Kündigungsfristen im Wohnraummietrecht. Während Mieter immer mit der gleichen Frist kündigen dürfen, verlängert sich die Frist des Vermieters mit zunehmender Mietdauer automatisch. Diese Staffelung schützt langjährige Mieter vor kurzfristiger Kündigung. Wichtig: Nach § 566 BGB tritt ein neuer Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag ein – sämtliche Fristen und Rechte bleiben unberührt. Das gilt auch bei Zwangsversteigerung. Wird eine Kündigung mit offenen Nebenkosten begründet, gelten zusätzliche Voraussetzungen, die im Artikel Kündigung wegen offener Nebenkosten – darf der Vermieter das? erläutert werden.

Die Staffelung im Überblick:

MietdauerFrist VermieterFrist Mieter
bis 5 Jahre3 Monate3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate3 Monate
ab 8 Jahre9 Monate3 Monate

Was Mieter tun können

  • Im Kündigungsschreiben prüfen, ob die korrekte Frist gemäß Mietdauer eingehalten wurde – maßgeblich ist das Datum des Mietvertragsbeginns, nicht der Einzugstag.
  • Bei zu kurzer Frist den Vermieter schriftlich auf den Fehler hinweisen. Eine unwirksame Kündigung muss nicht akzeptiert werden.
  • Nach Eigentümerwechsel auf den neuen Vermieter achten: Nur dieser darf kündigen, und er muss die volle bisherige Mietdauer anrechnen.
  • Bei Kündigung wegen Eigenbedarf prüfen, ob die Begründung konkret genug ist – auch hier gelten die gestaffelten Fristen.

Fazit

Wer länger als fünf Jahre in derselben Wohnung lebt, genießt einen spürbar besseren Kündigungsschutz. Eine falsch berechnete Frist macht die Kündigung unwirksam – es lohnt sich, das Datum genau nachzurechnen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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