Was ist ein Inkassounternehmen?
Kurzantwort
Ein Inkassounternehmen treibt im Auftrag eines Gläubigers offene Forderungen ein. Die Tätigkeit ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt und erfordert eine Registrierung bei der zuständigen Landesbehörde. Inkassounternehmen dürfen außergerichtlich mahnen, verhandeln und Zahlungsvereinbarungen treffen – gerichtliche Vertretung ist ihnen jedoch grundsätzlich nicht gestattet.
Was ein Inkassounternehmen tatsächlich darf
Inkassounternehmen handeln als Dienstleister für Gläubiger, die offene Rechnungen nicht selbst eintreiben wollen oder können. Der Gläubiger tritt die Forderung ab oder beauftragt das Unternehmen mit dem Einzug. Das Inkassounternehmen kontaktiert den Schuldner dann schriftlich oder telefonisch und fordert zur Zahlung auf.
Die Rechtsgrundlage bildet § 10 RDG: Inkassodienstleistungen sind erlaubt, wenn das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Verbraucher können die Registrierung beim zuständigen Amtsgericht oder online im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Das erste Schreiben muss bestimmte Pflichtangaben im Inkassoschreiben enthalten – fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Mehr dazu lesen Sie unter Inkasso-Ablauf und Verfahren.
Rechtsgrundlage
§ 10 RDG; § 11a RDG; § 13 RDG
Fallbeispiel
Ein Mobilfunkanbieter übergibt eine unbezahlte Rechnung über 85 Euro an ein Inkassounternehmen. Dieses schickt dem Kunden ein Schreiben mit der offenen Summe zuzüglich Inkassokosten und Verzugszinsen und setzt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Worauf Sie achten sollten
- Das Inkassoschreiben wird ignoriert, obwohl die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist – dadurch steigen die Kosten durch weitere Mahnungen und Verfahrensschritte.
- Die Registrierung des Inkassounternehmens wird nicht überprüft, obwohl auch unseriöse Anbieter Schreiben versenden.
- Die Forderung wird ohne Prüfung vollständig bezahlt, obwohl die Inkassokosten überhöht sein können.
Schritt für Schritt vorgehen
Prüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister, ob das Inkassounternehmen registriert ist. Vergleichen Sie die geforderte Summe mit der ursprünglichen Rechnung. Reagieren Sie schriftlich innerhalb der gesetzten Frist, auch wenn Sie die Forderung bestreiten. Bei Zweifeln an der Berechtigung holen Sie eine Einschätzung bei der Verbraucherzentrale ein.
Häufig gestellte Frage
Darf jedes Unternehmen Inkasso betreiben?
Nein. Inkassodienstleistungen dürfen nur Unternehmen erbringen, die nach § 10 RDG im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind. Ohne diese Registrierung ist die Tätigkeit unzulässig. Verbraucher können die Eintragung kostenlos online überprüfen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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