Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Inkasso nach Abo-Kündigung – muss ich zahlen?
Kurzantwort
Nicht unbedingt. Ob die Forderung berechtigt ist, hängt davon ab, ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und ob eine Mindestlaufzeit noch lief. Seit dem 01.03.2022 dürfen sich stillschweigend verlängerte Verträge nur noch monatlich verlängern – eine Inkassoforderung nach fristgerechter Kündigung ist deshalb in vielen Fällen unberechtigt.
Wann die Forderung trotz Kündigung berechtigt ist
Ein Inkasso nach Kündigung eines Abos – ob Fitnessstudio, Streaming-Dienst oder Zeitschrift – ist dann berechtigt, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde oder eine bindende Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen war. In diesen Fällen besteht der Vertrag fort und die offenen Beiträge sind geschuldet. Anders sieht es aus, wenn Sie fristgerecht gekündigt haben: Dann endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, und der Anbieter kann keine weiteren Zahlungen verlangen. Seit der Reform des § 309 Nr. 9 BGB zum 01.03.2022 dürfen sich stillschweigend verlängerte Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat verlängern. Inkassoforderungen, die auf älteren Verlängerungsklauseln basieren, sind nach neuem Recht oft unwirksam. Mehr dazu unter Ist die Inkassoforderung berechtigt?. Wie Sie die Berechtigung systematisch prüfen, beschreibt Inkassobrief erhalten – was tun?.
So prüfen Sie die Forderung
- Suchen Sie Ihre Kündigung heraus – Nachweis per E-Mail, Brief oder Kündigungsbestätigung des Anbieters.
- Vergleichen Sie das Kündigungsdatum mit der im Vertrag vereinbarten Frist und Mindestlaufzeit.
- Prüfen Sie, ob der Vertrag vor oder nach dem 01.03.2022 stillschweigend verlängert wurde – bei Neuverträgen ab diesem Datum gilt die Monatsfrist.
- Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben, wenn die Kündigung fristgerecht war, und legen Sie den Nachweis bei.
Fazit
Wer fristgerecht gekündigt hat, schuldet keine weiteren Abo-Beiträge. Prüfen Sie Kündigungsdatum und Vertragslaufzeit, bevor Sie auf die Inkassoforderung reagieren.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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