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Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026

Inkasso nach Abo-Kündigung – muss ich zahlen?

Kurzantwort

Nach einer fristgerechten Kündigung schulden Sie keine weiteren Abo-Beiträge – eine Inkassoforderung ist dann unberechtigt. Berechtigt ist sie nur, wenn die Kündigungsfrist verpasst oder eine Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen war. Seit dem 01.03.2022 dürfen sich stillschweigend verlängerte Verträge nur noch monatlich verlängern (§ 309 Nr. 9 BGB).

Wann die Forderung trotz Kündigung berechtigt ist

Ein Inkasso nach Kündigung eines Abos – ob Fitnessstudio, Streaming-Dienst oder Zeitschrift – ist dann berechtigt, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde oder eine bindende Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen war. In diesen Fällen besteht der Vertrag fort und die offenen Beiträge sind geschuldet. Anders sieht es aus, wenn Sie fristgerecht gekündigt haben: Dann endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, und der Anbieter kann keine weiteren Zahlungen verlangen. Seit der Reform des § 309 Nr. 9 BGB zum 01.03.2022 dürfen sich stillschweigend verlängerte Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat verlängern. Inkassoforderungen, die auf älteren Verlängerungsklauseln basieren, sind nach neuem Recht oft unwirksam. Ob die Forderung im konkreten Fall berechtigt ist, lässt sich anhand der Kriterien unter Ist die Inkassoforderung berechtigt? einschätzen. Warum eine schnelle Reaktion auf das Inkassoschreiben sinnvoll ist – auch bei unberechtigter Forderung –, erklärt Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?.

So prüfen Sie die Forderung

  • Suchen Sie Ihre Kündigung heraus – Nachweis per E-Mail, Brief oder Kündigungsbestätigung des Anbieters.
  • Vergleichen Sie das Kündigungsdatum mit der im Vertrag vereinbarten Frist und Mindestlaufzeit.
  • Prüfen Sie, ob der Vertrag vor oder nach dem 01.03.2022 stillschweigend verlängert wurde – bei Neuverträgen ab diesem Datum gilt die Monatsfrist.
  • Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben, wenn die Kündigung fristgerecht war, und legen Sie den Nachweis bei.

Fazit

Wer fristgerecht gekündigt hat, schuldet keine weiteren Abo-Beiträge. Prüfen Sie Kündigungsdatum und Vertragslaufzeit, bevor Sie auf die Inkassoforderung reagieren.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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