Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Inkassounternehmen registriert – wie prüfen?
Kurzantwort
Die Registrierung eines Inkassounternehmens lässt sich kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister prüfen (rechtsdienstleistungsregister.de). Jedes zugelassene Unternehmen muss nach § 10 RDG dort mit Registrierungsnummer eingetragen sein. Fehlt der Eintrag, ist das Unternehmen nicht zur Inkassotätigkeit berechtigt, und die Forderung sollte besonders kritisch hinterfragt werden.
So prüfen Sie die Registrierung
Das Rechtsdienstleistungsregister wird von den Landesjustizverwaltungen geführt und ist über die Website des Bundesamts für Justiz öffentlich zugänglich. Die Suche funktioniert nach Firmenname, Sitz oder Registrierungsnummer. Ist ein Unternehmen dort nicht verzeichnet, darf es nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine Inkassodienstleistungen erbringen. In diesem Fall kann es sich um einen Betrugsversuch handeln – typische Warnzeichen im Überblick helfen bei der Einordnung. Seriöse Inkassounternehmen nennen ihre Registrierungsnummer bereits im ersten Schreiben – die Grundlagen der Inkassotätigkeit erklären, warum das ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist.
Ihre nächsten Schritte
- Rufen Sie das Rechtsdienstleistungsregister auf der Website des Bundesamts für Justiz auf und suchen Sie nach dem Firmennamen des Inkassounternehmens.
- Vergleichen Sie die im Schreiben genannte Registrierungsnummer mit dem Registereintrag.
- Prüfen Sie, ob Firmenname und Adresse im Schreiben mit den Registerdaten übereinstimmen.
- Melden Sie nicht registrierte Inkassounternehmen bei der Verbraucherzentrale oder der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Fazit
Die Prüfung im Rechtsdienstleistungsregister ist der schnellste Weg, unseriöse Absender auszusortieren. Fehlt der Eintrag, zahlen Sie nichts und melden Sie den Fall der Verbraucherzentrale.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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