Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Jedes 3. Inkassoschreiben enthält Fehler – stimmt das?
Kurzantwort
Ja, nach Auswertungen der Verbraucherzentralen ist rund jedes dritte Inkassoschreiben fehlerhaft – durch überhöhte Gebühren, fehlende Pflichtangaben oder unberechtigte Forderungen. Das bedeutet nicht, dass die gesamte Forderung hinfällig ist, aber in vielen Fällen lohnt sich eine systematische Prüfung.
Welche Fehler am häufigsten vorkommen
Die häufigsten Fehler in Inkassoschreiben lassen sich in drei Kategorien einteilen. Erstens: überhöhte Inkassokosten. Seit 2021 dürfen Inkassounternehmen nach § 13a RDG höchstens die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. In der Praxis liegen die Kosten trotzdem regelmäßig darüber – etwa durch doppelte Mahnpauschalen oder überzogene Geschäftsgebühren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband dokumentiert solche Verstöße fortlaufend.
Zweitens: fehlende Pflichtangaben. Ein Inkassoschreiben muss den Forderungsgrund, den ursprünglichen Gläubiger, eine Kostenaufstellung und die Registrierungsnummer des Inkassounternehmens enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, ist das Schreiben formell mangelhaft. Wie Sie die Pflichtangaben prüfen, beschreibt Inkassobrief – welche Pflichtangaben?.
Drittens: unberechtigte Forderungen. Manche Inkassoforderungen betreffen Verträge, die nie geschlossen wurden, bereits gekündigte Abonnements oder verjährte Ansprüche. Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich anhand der konkreten Prüfpunkte in Ist die Inkassoforderung berechtigt? einschätzen.
Sonderfall: Fake Inkasso und Betrug
Neben fehlerhaften, aber realen Inkassoschreiben existieren vollständig gefälschte Zahlungsaufforderungen. Diese stammen nicht von registrierten Inkassounternehmen, sondern von Betrügern. Typische Merkmale: unbekannte Absender, Zahlungsaufforderungen auf ausländische Konten und Drohungen ohne konkrete Vertragsgrundlage. Das Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz zeigt, ob ein Inkassounternehmen tatsächlich registriert ist. Verdächtige Schreiben können Sie bei der Verbraucherzentrale oder der Polizei melden. Eine Checkliste bietet Fake Inkasso erkennen.
So prüfen Sie Ihr Inkassoschreiben
- Gleichen Sie die geforderten Inkassokosten mit den zulässigen RVG-Sätzen ab – die Berechnung zeigt Inkassokosten prüfen – Schritt für Schritt.
- Kontrollieren Sie, ob alle gesetzlichen Pflichtangaben vorhanden sind.
- Prüfen Sie, ob die zugrunde liegende Forderung tatsächlich besteht und nicht verjährt ist.
- Widersprechen Sie schriftlich, wenn Sie Fehler finden – einen Leitfaden gibt Widerspruch gegen Inkassoforderung.
Fazit
Die Fehlerquote bei Inkassoschreiben ist hoch genug, um jedes Schreiben systematisch zu prüfen. Wer Kosten, Pflichtangaben und Forderungsgrund kontrolliert, erkennt die häufigsten Probleme und kann gezielt reagieren.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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