Pflichtangaben im Inkassoschreiben

Kurzantwort

Jedes Inkassoschreiben muss nach § 11a RDG bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören der Name des Gläubigers, der Grund der Forderung, eine Aufschlüsselung der Gesamtsumme und die Inkassokosten. Fehlen diese Angaben, kann das ein Hinweis auf ein unseriöses Inkassounternehmen sein.

Welche Angaben das Gesetz vorschreibt

Seit 2021 schreibt § 11a RDG vor, welche Informationen ein Inkassoschreiben mindestens enthalten muss. Der Gläubiger muss namentlich genannt werden, damit der Schuldner die Forderung zuordnen kann. Der Forderungsgrund – etwa eine unbezahlte Rechnung mit Rechnungsnummer und Datum – muss konkret angegeben sein. Die Gesamtforderung ist aufzuschlüsseln in Hauptforderung, Zinsen, Inkassokosten und sonstige Nebenforderungen.

Diese Transparenzpflicht soll Verbraucher vor überhöhten oder erfundenen Forderungen schützen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind. Ausführlich behandelt das der Leitfaden Was ist ein Inkassounternehmen?. Praktische Schritte dazu finden Sie unter Inkassobrief erhalten – was tun?.

Rechtsgrundlage

§ 11a RDG; § 286 BGB

Beispiel: Inkassobrief ohne Kostenaufstellung

Ein Verbraucher erhält ein Inkassoschreiben über 320 Euro. Im Brief wird weder die zugrunde liegende Rechnung genannt noch der Gläubiger namentlich benannt. Die Kosten werden nur als Pauschalbetrag ausgewiesen, ohne Aufschlüsselung in Hauptforderung, Zinsen und Inkassogebühren.

Häufige Stolperfallen

  • Das Schreiben wird bezahlt, obwohl wesentliche Pflichtangaben fehlen und die Forderung nicht nachvollziehbar ist.
  • Die Aufschlüsselung der Kosten wird nicht geprüft – überhöhte Inkassogebühren bleiben unbemerkt.
  • Verbraucher reagieren gar nicht, weil sie das Schreiben für Betrug halten, obwohl eine berechtigte Forderung zugrunde liegen kann.

Konkrete Maßnahmen

Prüfen Sie, ob das Schreiben alle Pflichtangaben nach § 11a RDG enthält: Gläubigername, Forderungsgrund, Aufschlüsselung und Kostennachweis. Fordern Sie fehlende Angaben schriftlich beim Inkassounternehmen nach. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten und wenden Sie sich bei Verdacht auf unseriöse Forderungen an die Verbraucherzentrale.

Häufige Frage

Was kann ich tun, wenn Pflichtangaben im Inkassoschreiben fehlen?

Sie können das Inkassounternehmen schriftlich auffordern, die fehlenden Angaben nachzuliefern. Zahlen Sie nicht, bevor die Forderung vollständig und nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist. Bei Verdacht auf eine unbegründete Forderung sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten und möchten es prüfen?

InkassoKlar prüft Ihr Inkassoschreiben auf Pflichtangaben, Registrierung und Seriosität – damit Sie sicher entscheiden können, wie Sie reagieren.

Dokument prüfen

Mehr zum Thema