Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Forderungsabtretung – warum schreibt eine andere Firma?
Kurzantwort
Hinter dem Schreiben einer unbekannten Firma steckt häufig eine Forderungsabtretung. Der ursprüngliche Gläubiger hat seine Forderung nach § 398 BGB an ein Inkassounternehmen oder einen Forderungskäufer übertragen. Die Forderung selbst ändert sich dadurch nicht – Sie behalten alle Einreden, die Sie gegen den ursprünglichen Gläubiger hatten.
Was hinter einer Forderungsabtretung steckt
Bei einer Abtretung (Zession) überträgt der bisherige Gläubiger seine Forderung an einen neuen Gläubiger. Das kann ein Inkassounternehmen sein, das die Forderung eintreibt, oder ein Unternehmen, das sie aufgekauft hat. Für die Wirksamkeit der Abtretung ist Ihre Zustimmung nicht erforderlich – der Gläubiger darf frei darüber verfügen. Nach § 404 BGB behalten Sie alle Einreden, die zum Zeitpunkt der Abtretung bestanden. War die Forderung verjährt, bleibt sie es. War sie strittig, bleibt sie es. Der neue Gläubiger muss Ihnen die Abtretung anzeigen und den Nachweis erbringen, dass die Forderung wirksam übertragen wurde. Hinweise zum richtigen Umgang mit unbekannten Absendern gibt Inkassobrief erhalten – was tun?. Ob die zugrunde liegende Forderung überhaupt besteht, können Sie mithilfe von Ist die Inkassoforderung berechtigt? prüfen.
Ihre nächsten Schritte
- Fordern Sie den Nachweis der Abtretung an – eine Kopie der Abtretungsvereinbarung oder eine schriftliche Abtretungsanzeige des ursprünglichen Gläubigers.
- Zahlen Sie nicht, solange die Abtretung nicht belegt ist.
- Prüfen Sie, ob gegen die ursprüngliche Forderung Einreden bestehen – etwa Verjährung, Aufrechnung oder Bestreitung des Vertragsschlusses.
- Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben, wenn die Forderung unberechtigt ist oder kein Abtretungsnachweis vorliegt.
Fazit
Fordern Sie immer den Abtretungsnachweis an, bevor Sie auf ein Schreiben einer unbekannten Firma reagieren oder zahlen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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