Verjährung bei Inkasso – wann verfällt die Forderung?

Kurzantwort

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Inkassoforderungen beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Ist die Forderung verjährt, kann der Schuldner die Zahlung verweigern, indem er die Einrede der Verjährung erhebt.

So berechnet sich die Verjährungsfrist

Die dreijährige Regelverjährung gilt für die meisten Alltagsforderungen – etwa offene Rechnungen, Mobilfunkverträge oder Fitnessstudio-Beiträge. Der Fristbeginn ist immer der 31. Dezember des Entstehungsjahres. Eine Forderung aus März 2023 verjährt demnach mit Ablauf des 31. Dezember 2026.

Die Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Eine Hemmung tritt etwa durch einen Mahnbescheidsantrag oder Verhandlungen ein – die Frist läuft dann für diese Zeit nicht weiter. Ein Neubeginn nach § 212 BGB tritt ein, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt oder eine Teilzahlung leistet. Einen ausführlichen Leitfaden dazu bietet Verjährungsfristen – Anleitung. Was dabei zu beachten ist, beschreibt Titulierte Forderung – 30 Jahre Vollstreckung.

Rechtsgrundlage

§ 195 BGB; § 199 BGB; § 204 BGB; § 212 BGB

So sieht das konkret aus

Ein Verbraucher erhält 2026 ein Inkassoschreiben für eine unbezahlte Telefonrechnung aus dem Jahr 2021. Die Forderung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2024 verjährt. Der Verbraucher kann die Einrede der Verjährung erheben und muss nicht zahlen.

Diese Fehler passieren häufig

  • Verbraucher zahlen verjährte Forderungen, weil sie nicht wissen, dass die Verjährung aktiv eingewendet werden muss – das Gericht prüft sie nicht von Amts wegen.
  • Eine Teilzahlung auf eine fast verjährte Forderung löst einen Neubeginn der Verjährungsfrist aus.
  • Der Fristbeginn wird falsch berechnet, weil das Jahresende-Prinzip nach § 199 BGB nicht bekannt ist.

Das können Sie tun

Prüfen Sie, wann die Forderung entstanden ist, und berechnen Sie die Dreijahresfrist ab dem Jahresende. Erheben Sie die Einrede der Verjährung immer schriftlich gegenüber dem Inkassounternehmen. Leisten Sie keine Teilzahlungen auf möglicherweise verjährte Forderungen. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten, bevor Sie reagieren.

Häufig gestellte Frage

Verjährt eine Forderung automatisch?

Nein. Die Verjährung muss vom Schuldner aktiv eingewendet werden – sie wird nicht automatisch berücksichtigt. Auch ein Gericht prüft die Verjährung nur, wenn der Schuldner sich ausdrücklich darauf beruft. Ohne Einrede bleibt die Forderung durchsetzbar.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Sie möchten prüfen, ob die Forderung verjährt ist oder ein Schufa-Eintrag zulässig wäre?

InkassoKlar hilft Ihnen, die Verjährungsfrist zu bewerten und prüft, ob die Voraussetzungen für einen Schufa-Eintrag erfüllt sind – damit Sie Ihre Rechte kennen.

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