Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026

Inkasso bei Tod des Schuldners – müssen Erben zahlen?

Kurzantwort

Erben haften grundsätzlich für die Schulden des Verstorbenen, da sie nach § 1922 BGB in dessen gesamte Rechtsstellung eintreten – einschließlich offener Inkassoforderungen. Es gibt jedoch mehrere gesetzliche Möglichkeiten, die persönliche Haftung wirksam zu begrenzen oder durch Ausschlagung vollständig zu vermeiden.

Wann Erben für Inkassoforderungen haften

Mit dem Erbfall gehen alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen auf die Erben über. Das Inkassounternehmen kann die Forderung gegenüber den Erben geltend machen. Allerdings stehen Erben mehrere Schutzinstrumente zur Verfügung: die Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB), die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass durch Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) und die Dürftigkeitseinrede bei überschuldetem Nachlass (§ 1990 BGB). Die Verjährung der Forderung läuft auch nach dem Tod des Schuldners weiter. Ob die Frist bereits abgelaufen ist, zeigt Inkasso nach Jahren – muss ich noch zahlen?. Die genaue Fristberechnung erläutert Regelverjährung 3 Jahre – wie berechnen?.

So gehen Sie als Erbe vor

  • Prüfen Sie innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, ob der Nachlass die Schulden deckt oder überschuldet ist.
  • Schlagen Sie das Erbe beim Nachlassgericht aus, wenn die Verbindlichkeiten den Nachlasswert deutlich übersteigen.
  • Beantragen Sie eine Nachlassverwaltung, wenn Sie das Erbe annehmen, aber nicht mit Ihrem eigenen Vermögen haften wollen.
  • Prüfen Sie, ob die Inkassoforderung bereits verjährt ist, und erheben Sie gegebenenfalls die Einrede der Verjährung.

Fazit

Erben haften für Schulden des Verstorbenen, können die Haftung aber durch Ausschlagung oder Nachlassverwaltung begrenzen. Handeln Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen, um Ihr eigenes Vermögen zu schützen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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