Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Ratenzahlung vereinbart – Verjährung neu?
Kurzantwort
Ja, eine Ratenzahlungsvereinbarung kann nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Neubeginn der Verjährung auslösen. Wer die Forderung durch Teilzahlung, Ratenzahlung oder schriftliches Anerkenntnis anerkennt, setzt die dreijährige Verjährungsfrist vollständig zurück. Die neue Frist beginnt erneut mit dem Ende des Jahres, in dem das Anerkenntnis erfolgte.
Warum Ratenzahlung die Verjährung neu startet
Ein Neubeginn der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner die Forderung in einer Weise anerkennt, die dem Gläubiger signalisiert, dass die Schuld nicht bestritten wird. Typische Anerkenntnishandlungen sind Teilzahlungen, der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, die Bitte um Stundung oder eine schriftliche Bestätigung der Schuld. Der Unterschied zur Hemmung: Beim Neubeginn startet die volle dreijährige Frist neu, bei der Hemmung wird die laufende Frist nur pausiert. Bereits eine einzelne Ratenzahlung reicht als Anerkenntnis aus. Worauf es dabei ankommt, behandelt Verjährung bei Inkasso: Fristen und Hemmung. Einen Praxisleitfaden bietet Ratenzahlung und Schuldenberatung.
So schützen Sie sich
- Leisten Sie keine Teilzahlungen auf eine möglicherweise verjährte Forderung, ohne die Verjährung vorher geprüft zu haben.
- Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung, wenn Sie die Forderung für unberechtigt oder verjährt halten.
- Formulieren Sie Zahlungen ausdrücklich als Zahlung ohne Anerkenntnis, wenn Sie die Forderung bestreiten und unter Druck zahlen.
- Lassen Sie sich bei Zweifeln beraten, bevor Sie eine Vereinbarung treffen, die die Verjährung neu startet.
Fazit
Ratenzahlungen und Teilzahlungen setzen die Verjährungsfrist vollständig zurück. Schon eine einzelne Rate reicht als Anerkenntnis. Klären Sie die Verjährung, bevor Sie zahlen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Inkassoschreiben erhalten und unsicher, wie Sie reagieren sollen?
InkassoKlar hilft Ihnen, Ihr Inkassoschreiben zu bewerten – von Pflichtangaben und Kostenprüfung bis zu Verjährung und Schufa-Risiko.
Dokument prüfen →