Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Verjährung gehemmt – was bedeutet das?
Kurzantwort
Wird die Verjährung gehemmt, hält die Frist vorübergehend an. Der Zeitraum der Hemmung wird nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet. Typische Hemmungsgründe nach §§ 203–204 BGB sind die Zustellung eines Mahnbescheids, die Erhebung einer Klage oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Nach Ende der Hemmung läuft die restliche Frist weiter.
Wie die Hemmung die Verjährung verlängert
Die Hemmung unterscheidet sich vom Neubeginn der Verjährung: Bei der Hemmung wird die Uhr nur angehalten, beim Neubeginn startet die volle Frist neu. Verhandlungen zwischen den Parteien hemmen die Verjährung nach § 203 BGB. Ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmen nach § 204 BGB. Die Hemmung endet sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens oder Abbruch der Verhandlungen (§ 204 Abs. 2 BGB). Mahnbescheid hemmt Verjährung – wie lange? beschreibt das Verfahren im Detail. Einen ausführlichen Leitfaden dazu bietet Verjährung bei Inkasso: Fristen und Hemmung.
Konkrete Maßnahmen
- Prüfen Sie, ob ein Hemmungsgrund vorliegt – wurde ein Mahnbescheid zugestellt, eine Klage erhoben oder haben Verhandlungen stattgefunden?
- Ermitteln Sie den genauen Zeitraum der Hemmung und rechnen Sie ihn zur regulären Verjährungsfrist hinzu.
- Berücksichtigen Sie die sechsmonatige Nachlaufzeit nach Ende der Hemmung (§ 204 Abs. 2 BGB).
- Dokumentieren Sie alle Hemmungsereignisse mit Datum und Nachweisen, um die tatsächliche Verjährungsfrist berechnen zu können.
Fazit
Hemmung verlängert die Verjährungsfrist, beendet sie aber nicht. Wer die Hemmungszeiträume kennt und dokumentiert, kann die tatsächliche Frist korrekt berechnen. Notieren Sie jedes Hemmungsereignis mit Datum und Beleg.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
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