Fragen

Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 14. Mai 2026

Verjährung gehemmt – was bedeutet das?

Kurzantwort

Wird die Verjährung gehemmt, hält die Frist vorübergehend an. Der Zeitraum der Hemmung wird nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet. Typische Hemmungsgründe nach §§ 203–204 BGB sind die Zustellung eines Mahnbescheids, die Erhebung einer Klage oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Nach Ende der Hemmung läuft die restliche Frist weiter.

Wie die Hemmung die Verjährung verlängert

Die Hemmung unterscheidet sich vom Neubeginn der Verjährung: Bei der Hemmung wird die Uhr nur angehalten, beim Neubeginn startet die volle Frist neu. Verhandlungen zwischen den Parteien hemmen die Verjährung nach § 203 BGB – die Hemmung endet, wenn eine Seite die Verhandlungen abbricht. Ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmen nach § 204 BGB; hier endet die Hemmung sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens (§ 204 Abs. 2 BGB). Der häufigste Hemmungsgrund bei Inkasso ist der Mahnbescheid – wie lange die Hemmung durch einen Mahnbescheid konkret andauert, hängt vom Verfahrensverlauf ab.

Die vollständige Fristberechnung mit allen Hemmungstatbeständen zeigt die Übersicht zu Verjährungsfristen.

Konkrete Maßnahmen

  • Prüfen Sie, ob ein Hemmungsgrund vorliegt – wurde ein Mahnbescheid zugestellt, eine Klage erhoben oder haben Verhandlungen stattgefunden?
  • Ermitteln Sie den genauen Zeitraum der Hemmung und rechnen Sie ihn zur regulären Verjährungsfrist hinzu.
  • Berücksichtigen Sie die sechsmonatige Nachlaufzeit nach Ende der Hemmung (§ 204 Abs. 2 BGB).
  • Dokumentieren Sie alle Hemmungsereignisse mit Datum und Nachweisen, um die tatsächliche Verjährungsfrist berechnen zu können.

Fazit

Hemmung verlängert die Verjährungsfrist, beendet sie aber nicht. Wer die Hemmungszeiträume kennt und dokumentiert, kann die tatsächliche Frist korrekt berechnen. Notieren Sie jedes Hemmungsereignis mit Datum und Beleg.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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