Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 12. März 2026

Abrechnung ohne Gas oder Strom – trotzdem zahlen?

Kurzantwort

Ja. Gas und Strom werden in vielen Mietverhältnissen direkt mit dem Energieversorger abgerechnet und tauchen deshalb nicht in der Nebenkostenabrechnung auf. Trotzdem enthält die Abrechnung zahlreiche andere Positionen – Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Wasser, Hausmeister und mehr. Steigen diese Kosten oder waren die Vorauszahlungen zu niedrig, entsteht eine Nachzahlung.

Erklärung

Die Nebenkostenabrechnung und der Energievertrag sind zwei getrennte Abrechnungskreise. Gas und Strom für die eigene Wohnung laufen bei Direktverträgen über den Versorger; der Vermieter rechnet sie nicht ab. Die Nebenkostenabrechnung umfasst dagegen alle Betriebskosten des Gebäudes nach BetrKV § 2 – alle 17 Nebenkostenpositionen im Überblick – und das sind bis zu 17 verschiedene Kostenarten. Heizung (Zentralheizung) und Warmwasser sind allerdings fast immer in der Nebenkostenabrechnung enthalten, auch wenn der Mieter keinen eigenen Gasvertrag hat. Für Mieter, die sich über eine Nachzahlung wundern, lohnt sich ein Blick auf die einzelnen Positionen und ihre Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.

Was Mieter tun können

  • Prüfen, welche Positionen tatsächlich in der Abrechnung enthalten sind. Heizung und Warmwasser fehlen nur, wenn die Wohnung eine Etagenheizung hat und der Mieter selbst den Gasvertrag hält.
  • Fixkosten mit dem Vorjahr vergleichen: Grundsteuer, Versicherung und Müllabfuhr steigen regelmäßig. Sind die Erhöhungen nachvollziehbar?
  • Vorauszahlungen überprüfen: Decken die monatlichen Abschläge die tatsächlichen Nebenkosten? Wenn die Abschläge seit Jahren unverändert sind, wächst die Nachzahlung jedes Jahr.
  • Nicht umlagefähige Kosten identifizieren: Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht in der Abrechnung auftauchen.

Fazit

Dass Gas oder Strom nicht in der Nebenkostenabrechnung stehen, macht die Abrechnung nicht ungültig. Die Nachzahlung kommt aus den übrigen Betriebskosten – und die sollten genauso sorgfältig geprüft werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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