Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 12. März 2026

Allgemeinstrom sehr hoch – ist das realistisch?

Kurzantwort

Allgemeinstrom liegt im Durchschnitt bei 50–150 € pro Wohneinheit und Jahr. Deutlich höhere Beträge sind nur plausibel, wenn das Gebäude einen Aufzug, eine Tiefgarage, elektrische Heizungspumpen oder ähnliche Großverbraucher hat. Umlagefähig ist nur Strom für den Gemeinschaftsbereich (§ 2 Nr. 11 BetrKV).

Erklärung

Allgemeinstrom umfasst den Stromverbrauch für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung, Aufzug, Heizungspumpe und ähnliche Gemeinschaftsanlagen. Nicht umlagefähig ist Strom, der dem Vermieter selbst zugute kommt – etwa für eine gewerblich genutzte Einheit oder Vermieterbüro. In einem typischen Mehrfamilienhaus ohne Aufzug sollten die Allgemeinstromkosten bei 50–100 € pro Wohneinheit und Jahr liegen. Mit Aufzug, Tiefgarage oder elektrischer Lüftungsanlage können 150–300 € realistisch sein. Werte darüber hinaus sind erklärungsbedürftig. Ein häufiger Fehler: Der Allgemeinstromzähler erfasst auch Bereiche, die nicht allen Mietern zuzurechnen sind (z. B. Gewerbeflächen), ohne dass diese Anteile herausgerechnet werden.

Was Mieter tun können

  • Eigenen Anteil ausrechnen: Gesamtkosten ÷ Anzahl Wohneinheiten (oder nach Verteilerschlüssel) = eigener Anteil. Vergleich mit dem Richtwert 50–150 € zeigt, ob Handlungsbedarf besteht.
  • Belege anfordern: Der Vermieter muss die Stromrechnung und den Zählerstand für den Allgemeinbereich vorlegen.
  • Verbraucher im Gebäude identifizieren: Gibt es Aufzug, Tiefgarage, elektrische Pumpen? Das erklärt hohe Werte.
  • Vorjahresvergleich: Ein Anstieg von mehr als 15–20 % ohne erkennbare Ursache (z. B. Strompreiserhöhung, neuer Aufzug) sollte hinterfragt werden.

Fazit

Allgemeinstrom über 150 € pro Wohnung und Jahr ohne Aufzug oder Tiefgarage ist auffällig. Belege einsehen und Verbrauchsursachen klären.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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