Fragen

Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Mobbing am Arbeitsplatz – welche Rechte habe ich?

Kurzantwort

Arbeitnehmer haben bei Mobbing Anspruch auf Schutz durch den Arbeitgeber. Dieser ist nach § 618 BGB und seiner allgemeinen Fürsorgepflicht verpflichtet, systematische Schikane zu unterbinden. Betroffene können sich intern beim Betriebsrat beschweren, Schadensersatz verlangen und bei Untätigkeit des Arbeitgebers fristlos kündigen oder klagen.

Erklärung

Rechtlich liegt Mobbing vor, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum systematisch angefeindet, schikaniert oder ausgegrenzt wird – einzelne Konflikte reichen nicht. Die Rechtsprechung des BAG verlangt ein Gesamtbild fortgesetzter feindseliger Handlungen. Ansprüche ergeben sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG), § 241 Abs. 2 BGB (Rücksichtnahmepflicht) und bei diskriminierenden Motiven aus dem AGG – in letzterem Fall greift der Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG. Der Arbeitgeber muss Abhilfe schaffen – durch Abmahnung, Versetzung oder Kündigung des Verursachers. Bleibt er untätig, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Betroffene können nach § 84 BetrVG eine formelle Beschwerde beim Betriebsrat einlegen und in schweren Fällen Schmerzensgeld fordern.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Führen Sie ein Mobbingtagebuch: Datum, Uhrzeit, Handlung, beteiligte Personen und Zeugen festhalten – diese Dokumentation ist im Streitfall die wichtigste Beweisgrundlage.
  • Wenden Sie sich schriftlich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung und schildern Sie die Vorfälle konkret; mündliche Beschwerden sind schwer nachweisbar.
  • Nutzen Sie Ihr Beschwerderecht nach § 84 BetrVG und schalten Sie den Betriebsrat ein – er kann vermitteln und Maßnahmen einfordern.
  • Lassen Sie sich bei anhaltenden gesundheitlichen Folgen ärztlich dokumentieren; ein ärztliches Attest stärkt sowohl die rechtliche Position als auch mögliche Schadensersatzansprüche.
  • Ziehen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert – insbesondere bevor Sie selbst kündigen, da eine Eigenkündigung den ALG-Anspruch gefährden kann.

Fazit

Ohne lückenlose Dokumentation scheitern die meisten Mobbing-Vorwürfe an der Beweislast – das Mobbingtagebuch ist daher nicht optional, sondern die Voraussetzung für jeden weiteren Schritt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Sie möchten Ihre Situation einordnen lassen?

ArbeitsKlar analysiert Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag und zeigt Ihnen, welche Optionen Sie haben – damit Sie sicher entscheiden können.

Situation analysieren

Mehr zum Thema