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Redaktion InkassoKlar · Geprüft am 21. Juli 2026

„Jedes dritte Inkassoschreiben ist fehlerhaft“ – stimmt das?

Kurzantwort

Die pauschale Faustregel „jedes dritte Schreiben“ lässt sich für alle Inkassoschreiben in Deutschland nicht als eine belastbare Einzelzahl belegen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen enthalten Inkassoschreiben jedoch häufig problematische oder überhöhte Kostenpositionen; auch unberechtigte Forderungen und fehlende bzw. unklare Angaben kommen vor. Das bedeutet nicht, dass die gesamte Forderung automatisch hinfällig ist – in vielen Fällen lohnt sich aber eine systematische Prüfung.

Welche Fehler am häufigsten vorkommen

Die häufigsten Mängel in Inkassoschreiben lassen sich in drei Kategorien einteilen. Erstens: überhöhte Inkassokosten. Seit 2021 dürfen Inkassounternehmen nach § 13e RDG höchstens die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. In der Praxis liegen die Kosten trotzdem regelmäßig darüber – etwa durch doppelte Mahnpauschalen oder überzogene Geschäftsgebühren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband dokumentiert solche Verstöße fortlaufend.

Zweitens: fehlende Pflichtangaben. Ein Inkassoschreiben muss den Forderungsgrund, den ursprünglichen Gläubiger, eine Kostenaufstellung und die Registrierungsnummer des Inkassounternehmens enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, ist das Schreiben formell mangelhaft – die gesetzlich geforderten Mindestangaben sind klar definiert.

Drittens: unberechtigte Forderungen. Manche Inkassoforderungen betreffen Verträge, die nie geschlossen wurden, bereits gekündigte Abonnements oder verjährte Ansprüche. Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich anhand konkreter Prüfpunkte einschätzen.

Sonderfall: Fake Inkasso und Betrug

Neben fehlerhaften, aber realen Inkassoschreiben existieren vollständig gefälschte Zahlungsaufforderungen. Diese stammen nicht von registrierten Inkassounternehmen, sondern von Betrügern. Typische Merkmale: unbekannte Absender, Zahlungsaufforderungen auf ausländische Konten und Drohungen ohne konkrete Vertragsgrundlage.

Das Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz zeigt, ob ein Inkassounternehmen tatsächlich registriert ist. Verdächtige Schreiben können Sie bei der Verbraucherzentrale oder der Polizei melden. Woran Sie solche Fälschungen erkennen, zeigt die Checkliste Fake Inkasso erkennen.

So prüfen Sie Ihr Inkassoschreiben

  • Gleichen Sie die geforderten Inkassokosten mit den zulässigen RVG-Sätzen ab – Schritt für Schritt geht das mit der Anleitung Inkassokosten prüfen.
  • Kontrollieren Sie, ob alle gesetzlichen Pflichtangaben vorhanden sind.
  • Prüfen Sie, ob die zugrunde liegende Forderung tatsächlich besteht und nicht verjährt ist.
  • Widersprechen Sie schriftlich, wenn Sie Fehler finden – wie Sie den Widerspruch gegen die Inkassoforderung formulieren, erfahren Sie dort.

Fazit

Unabhängig von Schätz- oder Rundungszahlen lohnt es sich, jedes Inkassoschreiben zu prüfen, bevor Sie zahlen: Kosten, Pflichtangaben und Forderungsgrund sind die entscheidenden Hebel – wer sie systematisch kontrolliert, erkennt die häufigsten Probleme und kann gezielt reagieren.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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